Bisher spielte der Schufa-Score eine entscheidende Rolle bei der Vermietung von Wohnungen, dem Abschluss von Kaufverträgen oder der Beantragung eines Kredits. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dies in seiner Entscheidung vom 7. Dezember 2023 jedoch stark eingeschränkt. Denn der Schufa-Score darf ab sofort nicht mehr maßgeblich ausschlaggebend sein. Die Berechnung dieses Scores erfolgt automatisch durch einen Computer. Somit legt dieser die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers fest.
Wenn der Score alleinig als Grundlage für den Abschluss eines Miet-, Kauf- oder Kreditvertrags dient, liegt die Entscheidung in den Händen eines Computers. Gemäß Art. 22 DSGVO darf ein Computer jedoch nicht eigenständig über einen Menschen entscheiden. Es ist zwingend die Prüfung und Genehmigung durch einen Mitarbeiter notwendig. Deshalb hat die Schufa im Sommer ihre Kunden gebeten zu bestätigen, dass ihre Entscheidungen bezüglich Vertragsabschlüsse nicht ausschließlich auf dem Schufa-Score basieren.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) basiert auf einem Sachverhalt, bei dem eine Frau wegen ihres geringen Schufa-Scores keinen Kredit erhielt. Die Klägerin verlangte daher von der Schufa Einsicht in die Berechnungs-Grundlage des Scores sowie die Entfernung falscher Daten zu ihrer Person. Allerdings zeigte sich die Schufa scheinbar wenig kooperativ und verwies auf ihr Geschäftsgeheimnis. Infolgedessen hat das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden den Fall dem EuGH vorgelegt.
Der EuGH hat nun entschieden, dass das Scoring-Verfahren der Schufa nicht mit den Bestimmungen der DSGVO vereinbar ist, sofern der Score alleinig als Entscheidungs-Grundlage für Unternehmen dient. Dies bedeutet jedoch nicht das Ende des Verfahrens. Es liegt nun wieder in Zuständigkeit des VG Wiesbaden zu prüfen, ob eine Ausnahmevorschrift im Bundesdatenschutz-Gesetz greift oder ob diese dementsprechend rechtswidrig ist.
Falls das Gericht entscheidet, dass die Ausnahmevorschrift gegen das Datenschutzrecht in Europa verstößt, wäre auch das Schufa-Scoring unzulässig. Dieses Szenario ist sehr wahrscheinlich, da sowohl das VG als auch der EuGH Zweifel daran haben, den Schufa-Score mit der DSGVO zu vereinbaren. Welche Konsequenzen hätte dies für die Verbraucher? Die Verbraucher müssten dann ausdrücklich sowohl Berechnung als auch Übermittlung ihres Score-Werts zustimmen. Andernfalls dürfen Unternehmen den Schufa-Score nicht mehr maßgeblich bei Entscheidungen über Vertragsabschlüsse verwenden.
Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an uns. Wir helfen Ihnen jederzeit gerne bei Problemen mit der Schufa weiter. In einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung besprechen wir mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen und Ihre Erfolgschancen.
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