21.12.2023 Klage gegen Schufa: Lohnt sich das?

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Am 7. Dezember 2023 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein bahnbrechendes Urteil für Verbraucher in Sachen Schufa-Scoring. Es ist nämlich in der Form, in der es bislang Verwendung fand, unzulässig. Das hat zur Folge, dass die Macht der Schufa nun bröckelt. Denn als alleinige Grundlage darf der Schufa-Score nicht mehr bei Entscheidungs-Prozessen dienen, wenn es um Kredite und Vertragsabschlüsse geht. Das liegt daran, dass die Berechnung der Bonität bei der Schufa ein Computer vornimmt. Doch laut Art. 22 DSGVO ist das verboten. Verbraucher haben demnach das Recht, dass ein Mensch ihren Antrag prüft.


Überprüfung der Daten, die die Schufa speichert

Die Schufa-Datenbank ist vermutlich anfällig für Fehler, wie die Vielzahl der Klagen gegen fehlerhafte Einträge bei deutschen Gerichten zeigt. Oftmals erfahren Verbraucher erst, dass sie einen negativen Schufa-Eintrag haben, wenn sie am Wirtschaftsleben nicht mehr wie gewohnt teilnehmen können. Demzufolge ist wichtig, einmal jährlich die Datenkopie von der Schufa anzufordern und eine Überprüfung auf unberechtigte Einträge vorzunehmen. Diese Datenkopie ist kostenlos. Auf der Schufa-Website ist diese eher versteckt zu finden. Offensichtlich hat die Schufa ein größeres Interesse daran, den Verbrauchern die kostenpflichtige Version anzubieten. Allerdings reicht für die Überprüfung der Einträge jedoch vollkommen die kostenlose Datenkopie aus.

Wann ist es sinnvoll, gegen die Schufa zu klagen?

Wenn die Datenkopie der Schufa veraltete oder unrechtmäßige Einträge enthält, ist die Schufa dazu verpflichtet, diese zu löschen. Gehen Sie gegen derartige Fehleinträge unbedingt mithilfe eines Rechtsanwalts vor. Ihr Anwalt kennt die Hürden bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Schufa und überprüft gerne Ihre Datenkopie für Sie. Zum Beispiel darf die Schufa Informationen über die Restschuldbefreiung nur noch sechs Monate statt drei Jahre speichern. Außerdem ist es Mobilfunk- und Stromanbietern mittlerweile untersagt, Vertragsdaten ihrer Kunden an die Schufa weiterzuleiten.

Gemäß DSGVO haben betroffene Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Schufa ihre persönlichen Informationen unrechtmäßig speichert und verarbeitet. Die deutschen Gerichte neigen dazu, in Sachen Schufa Urteile zugunsten der Verbraucher zu fällen. Lassen Sie daher keinesfalls zu, dass die Schufa durch unzulässige Nutzung Ihrer Daten Gewinne erzielt. Setzten Sie deshalb Ihre Rechte mithilfe Ihres Anwalts für Verbraucherrecht durch.


Sie haben Probleme mit der Schufa? Wawra & Gaibler hilft!

Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an uns. Wir helfen Ihnen jederzeit gerne bei Problemen mit der Schufa weiter. In einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung besprechen wir mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen und Ihre Erfolgschancen.

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