Am 7. Dezember wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil über das umstrittene Scoring-Verfahren der Schufa fällen. Vermutlich stimmt der EuGH der Einschätzung des Generalanwalts zu. Das hätte zur Folge, dass die alleinige Verwendung des automatisch generierten Bonitätsscores der Schufa unzulässig ist. Das heißt, dass automatische Ablehnungen bei Kreditanfragen rechtswidrig sind. Antragsteller haben dann einen Anspruch darauf, dass eine menschliche Person über ihre Anträge entscheidet. Welche Auswirkungen hat dies für Verbraucher?
Zahlreiche Finanz-Institute und Kreditvermittler bieten im Internet Sofortkredite an, die innerhalb weniger Minuten ausgezahlt werden. Es ist offensichtlich, dass die Überprüfung der vom Verbraucher angegebenen Daten beim Kreditantrag in so kurzer Zeit automatisch erfolgt. Allerdings ist es sowohl ethisch als auch rechtlich unzulässig, dass allein ein Computer über einen Menschen solche Entscheidungen trifft. Gemäß der DSGVO hat ein Verbraucher das Recht darauf, dass ein menschlicher Prüfer seine Unterlagen begutachtet.
Zu so einer Einschätzung kam auch der Generalanwalt Priit Pikamäe, der diesen Sachverhalt für den EuGH prüfte. Das bedeutet, dass eine solche automatische Einzelfall-Entscheidung bei Sofortkrediten rechtlich unzulässig ist. Dies gilt insbesondere für Verbraucher, die ihre Kredite online abschließen. Beim Kreditabschluss, der in einer Bankfiliale stattfindet, erfolgt nach wie vor eine Überprüfung vor Ort durch einen Bankangestellten.
Bei Anfragen für Sofortkredite verwenden Kreditvermittler normalerweise den Bonitätsscore der Schufa. Allerdings hält die Schufa einige Faktoren, anhand derer sie die Kreditwürdigkeit der Verbraucher misst, weiterhin geheim. Dieses undurchsichtige Scoring-Verfahren erfolgt automatisch. Verwenden Finanz-Institute oder Kreditvermittler allein diesen Score, um zu entscheiden, ob ein Verbraucher den Kredit bekommt? Dann handelt es sich um ein rechtswidriges Verfahren. Vor kurzem hat die Schufa versucht, die Bedeutung ihres eigenen Scorings herunterzuspielen. Es ist unwahrscheinlich, dass sie damit vor dem EuGH Erfolg haben wird. Denn in der Regel folgt der EuGH der Einschätzung des Generalanwalts. Dieser steht auf der Seite des Verbrauchers.
Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an uns. Wir helfen Ihnen jederzeit gerne bei Problemen mit der Schufa weiter. In einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung besprechen wir mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen und Ihre Erfolgschancen.
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