02.03.2023 Verbraucherblog: Schufa kauft Bonify – Welche Folgen hat das?

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Die Schufa erweitert ihre Transparenz und erwirbt das Berliner Unternehmen Fintech Forteil, das die Plattform Bonify betreibt. Dieses bietet Privatanwendern Services an, um ihre Finanzen im Auge zu behalten und Informationen über ihre Kreditwürdigkeit zu erhalten. Es besteht schon seit einiger Zeit eine Kooperation zwischen den beiden Unternehmen.

So haben Nutzer die Möglichkeit, ihren Schufa-Score gegen Gebühr über Bonify abzufragen. Kunden, die in die Datenübertragung zwischen Schufa und Bonify einwilligen, erhalten seit 2023 den kostenlosen Zugang zu ihren persönlichen Schufa-Daten.

Tanja Birkholz, Schufa-Chefin, hat sich zum Ziel gesetzt, den Ruf ihrer Auskunftei zu verbessern. Sie will den Menschen ermöglichen, leichteren Zugang zu ihren persönlichen Daten zu erhalten. Somit haben diese einen besseren Überblick über die Faktoren, die den Schufa-Score beeinflussen. Mit dem Angebot der Transparenz und dem persönlichen Finanz- und Datenmanagement will Birkholz insbesondere jene Gruppen ansprechen, die aufgrund mangelnder Informationen oder schlechter Zahlungs-Erfahrungen nur eingeschränkt an der Wirtschaft teilnehmen können.


Durch Übernahme noch mehr Datensammelei?

Eine Frage, die sich viele Verbraucher stellen, ist, ob durch die Übernahme nun noch mehr Datensammelei durch die Schufa entsteht. Der Rechtsanwalt und Kanzleigründer Dr. Florian Gaibler von der Kanzlei Wawra & Gaibler meint dazu: „Man muss abwarten wie sich die Übernahme auf das jetzige Geschäft auswirken wird. Zum einen ist es ein Schritt in die richtige Richtung, mehr Transparenz zu bieten. So kann jeder Verbraucher künftig überprüfen, ob Daten durch die Schufa und Bonify korrekt erhoben werden. Zum anderen muss aber beachtet werden, dass die Schufa so an nun noch mehr Daten kommt, insbesondere an freiwillige Daten der Kunden von Bonify.“


Basisscore bei der Schufa einsehen – Jetzt kostenlos beantragen

Fragen Sie sich, ob Ihre Daten bei der Schufa korrekt erhoben wurden? Dann nutzen Sie unser kostenloses Musterformular, mit dem Sie einfach eine kostenfreie Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO bei der Schufa beantragen können. Senden Sie den Text des Musterformulars einfach an datenschutz@schufa.de. Die Schufa muss sich dann innerhalb eines Monats bei Ihnen melden. Sie erhalten dann auf dem Postweg eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO, bei der Ihr Basisscore inklusive Eintragungen angegeben ist.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

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