02.06.2023 Wichtiges zur Löschung von Schufa-Einträgen

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Es ist äußerst schwierig, für jemanden mit einem negativen Schufa-Eintrag einen Kredit, Handy- oder Mietvertrag zu erhalten. Die finanziellen Konsequenzen sind daher erheblich. Allerdings sind nicht alle Einträge bei der Schufa gerechtfertigt. Stattdessen muss die Schufa falsche, veraltete oder ungerechtfertigte Einträge über Schulden löschen.

Welche Schufa-Einträge kann ich löschen lassen?

Ein Löschungsanspruch besteht nur in folgenden Fällen:

  1. Personenverwechslung

Wenn die Schufa fehlerhafte Informationen über eine Person erhält, kommt es zu automatischen Fehlzuschreibungen von Einträgen. In solchen Fällen ist es möglich, sich direkt an die Schufa zu wenden und die Löschung der fehlerhaften Einträge zu beantragen.

  1. Unrichtige Einträge

Wenn trotz der Begleichung einer offenen Forderung ein negativer Eintrag erfolgt, ist es möglich, solch einen falschen Eintrag zur Löschung zu beantragen. Hier ist das Unternehmen zuständig, das den unberechtigten Vermerk veranlasst hat.

  1. Veraltete Einträge

Im Falle von veralteten Einträgen ist die Schufa ebenfalls dazu verpflichtet, diese zu löschen. Es gibt jedoch bestimmte Speicherfristen, die die Schufa beachtet. Es ist daher möglich, dass eine beglichene Forderung noch für eine gewisse Zeit in der Schufa-Auskunft erscheint. In der Regel entfernt die Schufa den Eintrag erst nach Ablauf dieser Frist.

  1. Unberechtigte Einträge

Damit ein Eintrag in der Schufa erfolgt, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, handelt es sich um einen unberechtigten Eintrag. In einem solchen Fall ist der Gläubiger verpflichtet, den Schufa-Eintrag zu widerrufen.

Um Informationen über ihre Einträge bei der Schufa zu erhalten, haben Verbraucher gemäß Art. 15 DSGVO das Recht, zu erfahren, welche Daten die Schufa über sie speichert. Sie haben daher direkt bei der Schufa Anspruch auf eine Selbstauskunft. Diese steht allen Verbrauchern einmal jährlich kostenlos zur Verfügung. Wenn die Schufa oder der Gläubiger trotz Aufforderung den Eintrag nicht löscht, ist es ratsam, sich juristischen Beistand zu holen. Dieser setzt Ihre Rechte für Sie durch.

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