Überraschend geht Rupert Stadler in Revision, obwohl das Münchner Landgericht (LG) das Urteil mit Verteidigern und Staatsanwaltschaft vorab aushandelte. Stadler ist der ehemalige Chef von Audi. Auch die beiden Mitangeklagten legten Revision ein. Dieses Vorgehen der drei Verurteilten im Abgasskandal kommt unerwartet. Schließlich erhielten sie gemäß vorheriger Absprachen neben der Geldbuße nur Bewährungsstrafen. Nach Androhung einer Haftstrafe ließ Stadler seine Verteidigerin ein Geständnis ablegen. Er gestand, wohl wissend, dass er nur so der Haftstrafe entgeht, seine Verwicklung in den Abgasskandal. Wegen Betrugs verurteilte ihn das LG München zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten und einer Strafzahlung von 1,1 Millionen Euro.
Stadler sowie die Mitangeklagten müssen, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, nicht in anderen Abgasskandal-Prozessen aussagen. Ob das der Grund für die Revision oder doch Unzufriedenheit mit dem Urteil ist, bleibt unklar. Die Verteidiger müssen die Begründungen für ihre Anträge erst einreichen, wenn die Entscheidung schriftlich vorliegt. Das geschieht womöglich erst im Jahr 2024.
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