Das Landgericht (LG) München verurteilte Rupert Stadler wegen Betrugs. Der frühere Chef des Audi-Konzerns hat eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten abzusitzen. Stadler hat zudem ein Bußgeld von 1,1 Millionen Euro sowie einen Teil der Verfahrenskosten zu zahlen. Mitangeklagt waren zudem der ehemalige Chefingenieur der Motorenentwicklung Wolfang Hatz sowie ein weiterer Ingenieur. Auch sie haben neben der Bewährungsstrafen hohe Bußgelder sowie die Verfahrenskosten zu tragen.
Im Jahr 2015 flog der Abgasskandal in den USA auf. Die kalifornische Umweltbehörde entdeckte die illegalen Manipulationen an VW-Motoren. Diese sind aber auch beim Tochterkonzern Audi in den Fahrzeugen verbaut. Es ist offensichtlich, dass Stadler davon Kenntnis hatte und nichts dagegen unternahm. Im Gegenteil: Er ließ die Produktion und den Verkauf der schadhaften Fahrzeuge ungehindert bis Ende 2017 weiterlaufen. Trotzdem beteuerte der damalige Audi-Chef vehement seine Unschuld im Abgasskandal. Er änderte seine Aussage erst, als das Gericht ihm eine Haftstrafe ohne Aussicht auf Bewährung androhte. Im Mai 2023 legte seine Anwältin dann stellvertretend für den ehemaligen Konzernchef von Audi ein Geständnis ab. Er gab nun zu, von den Manipulationen der Motoren gewusst, aber nicht eingegriffen zu haben. Für das späte Geständnis gab es viel Kritik. Stadler wurde vorgeworfen, nicht aus Einsicht gestanden zu haben, sondern um der Haftstrafe zu entgehen.
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