05.10.2022 – OLG München bekräftigt erneut Rechtsansicht im Wohnmobil-Abgasskandal – Fiat in Erklärungsnot

  • SEIT 2017 AUSSCHLIESSLICH IM VERBRAUCHERSCHUTZ TÄTIG
  • ERFAHRUNG AUS ÜBER 20.000 DIESELSKANDAL- UND WIDERRUFSFÄLLEN
  • BIS ZU 100 TSD. EURO SCHADENSERSATZ
  • KOSTENFREIE & UNVERBINDLICHE ERSTEINSCHÄTZUNG
  • BUNDESWEITE VERTRETUNG

Das OLG München hat bereits in den letzten Monaten in mehreren Verfahren, die auf Schadensersatz wegen dem Verbau von unzulässigen Abschalteinrichtungen gerichtet sind, seine Rechtsauffassung verlauten lassen und angekündigt, Fiat zu verurteilen.

In einem erneuten Hinweisbeschluss zeigt sich das OLG München erneut verbraucherfreundlich und führt aus, dass der Vorwurf der Klagepartei, wonach die in den Fahrzeugen verbauten unzulässigen Abschalteinrichtungen einen Schadensersatz begründen, nach wie vor im Raum steht. Das Gericht kreidet dem Wohnmobilhersteller insbesondere an, sich nicht dezidiert zu den klägerischen Ausführungen zu äußern, sondern lediglich ausweichende Antworten auf die Hinweise des Gerichts zu geben. Nach richtiger Auffassung des Gerichts ist Fiat nach wie vor in der Verantwortung sich mit den Vorwürfen der Klagepartei auseinanderzusetzen.

Aufgrund der derzeitigen Prozessstrategie von Fiat folgt das OLG München im Wesentlichen der Argumentation der Klägervertreter und Verbraucherschützer und geht zu Recht davon aus, dass Fiat in seinen Wohnmobilen eine im Sinne des Europarechts unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat, was einen Anspruch von Verbrauchern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gem. §826 BGB begründet.

Konkret ist in den Wohnmobilen eine Funktion verbaut, die dafür sorgt, dass die Abgasreinigung auf dem Prüfstand ordnungsgemäß funktioniert, nach Ablauf des gesetzlich vorgesehenen Prüfzyklus werden die Grenzwerte um das bis zu 16-Fache! überschritten. Das Oberlandesgericht sieht in der sog. Timer-Funktion, eine Funktion, die mit der geltenden Gesetzeslage nicht in Einklang zu bringen ist. Insbesondere die Ausgestaltung der Funktion, dass nach genau 22 Minuten (der gesetzliche Prüfzyklus dauert 20 Minuten) die Abgasregeneration heruntergefahren wird, begründet nach Ansicht des Gerichts die Sittenwidrigkeit.

Nach den aktuellen Verurteilungen von Fiat vor beispielsweise den Landgerichten Köln, Dessau-Roßlau, Stuttgart und Dortmund, sieht nun auch das OLG München den Herstellern in der Verantwortung. Fiat steht bereits seit Beginn des Dieselskandals unter dem Verdacht der Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen. Insbesondere in den USA wurde Fiat und der zugehörige Mutterkonzern Stellantis bereits zu Schadensersatzzahlungen in Höhe von insgesamt 1,2 Milliarden Dollar verurteilt.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

Maximilianstraße 51, 86150 Augsburg Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 25, 90402 Nürnberg Königstraße 7, 01097 Dresden Dürkheimerstr. 25, 68309 Mannheim