Die Rundfunkgebühren dienen der Finanzierung des öffentlichen Rundfunks und sind pro Haushalt fast ausnahmslos zu zahlen. Aktuell liegt der Beitrag pro Haushalt bei 18,36 €. Allerdings ist schon die Erhöhung auf 25 € geplant. Grundsätzlich sieht der Rundfunkfinanzierungs-Staatsvertrag (RFinStV) auch die Möglichkeit der Befreiung. Das ist mit einem Härtefallantrag möglich, wenn der Verbraucher nachweist, dass er mittellos ist.
Der Student stellte einen Härtefallantrag. Er legte diesem Antrag alle geforderten Dokumente vor. Diese beinhalten:
Dennoch beantwortet der Beitragsservice den Antrag des Verbrauchers nicht. Stattdessen stellt der Beitragsservice weiter die Forderungen mit Mahnungen unter dem Hinweis zu, dass dem Studenten nach festgestellter Mittelosigkeit ein Rückforderungs-Anspruch zusteht. Zudem droht der Beitragsservice mit Säumniszuschlägen, Verwaltungs-Zwangsvollstreckung und Bußgeldverfahren – eine Einschüchterungstaktik?
Im November 2022 beschließt der MDR plötzlich, dem Studenten seinen „Rückstand“ von Beiträgen in Höhe von 642,90 Euro zu erlassen. Der Student vermutet als Ursache eine Untätigkeits-Klage auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht, welche er vor dem Verwaltungsgericht einreicht. Den Erlasszeitpunkt hat der MDR vermutlich Anfang November gewählt, um vollständig den eingeklagten Zeitraum abzudecken. Es liegt der Verdacht nahe, dass mit dem Erlass das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Leipzig (Aktenzeichen: 1 K 1149/22) erledigt gelten soll. Das sollte eine für den MDR nachteilige gerichtliche Entscheidung verhindern. Auch vor Gericht erklärt der Rundfunk den Verbraucher für mittelos und erlässt ihm die entstandenen Runkfunkgebühren.
Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an unser Expertenteam der Kanzlei Wawra & Gaibler. In einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen und Ihre Erfolgschancen. Unsere Anwälte setzen sich für Ihre Verbraucherrechte ein.
Datenschutzübersicht
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen Cookies werden die nach Bedarf kategorisierten Cookies in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, mit denen wir analysieren und nachvollziehen können, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies zu deaktivieren. Das Deaktivieren einiger dieser Cookies kann sich jedoch auf Ihr Surferlebnis auswirken.