10.02.2023: Verbraucherschutz - Photovoltaik: Diese Änderungen sind am 1.1.23 in Kraft getreten

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Mit dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das seit dem 30. Juli 2022 gilt, wird der Ausbau erneuerbarer Energien massiv gefördert. Diese Förderung trifft auch den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen, die seit 1. Januar 2023 attraktiver geworden sind. Eine wichtige Neuerung im neuen EEG ist, dass die Einspeise-Vergütung erhöht wurde und neue Anlagen jetzt den gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeisen dürfen, ohne dass eine Begrenzung besteht.

Zwischen Volleinspeise-Anlagen und Anlagen mit Eigenversorgung wurde unterschieden. Für Eigenversorgungs-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung gibt es 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Für größere Anlagen 7,1 Cent pro Kilowattstunde, für den Teil ab 10 kWp. Volleinspeise-Anlagen bis 10 kWp erhalten sogar 13 Cent pro Kilowattstunde, für den Teil ab 10 kWp noch 10,9 Cent pro Kilowattstunde. Diese Vergütungssätze bleiben 2023 konstant, die monatliche Absenkung ist bis 2024 ausgesetzt.

Obwohl private Haushalte mit Eigenversorgungs-Anlagen wirtschaftlich am meisten profitieren, da sie den Solarstrom selbst nutzen, sollen die höheren Vergütungen für volleinspeisende Anlagen auch dort Anreize zur Installation von PV-Anlagen schaffen, wo der Eigenverbrauch geringer ist.

Werden Anlagen an einen Direktvermarkter verkauft, können höhere Vergütungssätze erzielt werden. Das ist aber bei kleineren privaten PV-Anlagen nicht der Fall. Es ist zudem zu beachten, dass die EU die Vergütungssätze für 2023 noch überprüfen wird.

In Bezug auf die Kosten für die Anlagen und mögliche Speicher ist es wichtig, sorgfältig zu recherchieren und verschiedene Angebote zu vergleichen. Ein Fachmann ist bei diesem Prozess unterstützend. Es empfiehlt sich auch, die Förder-Möglichkeiten zu nutzen und sich über die Konditionen und Bedingungen der Förderungen ausführlich zu informieren.


Neu seit 2023: Keine Einkommenssteuer mehr bei kleineren PV-Anlagen

Das Energiesystem in Deutschland befindet sich aktuell im Wandel. Eine neue Regelung, die für Betreiber von kleinen und mittleren Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) gilt, führt zu einer erheblichen Entlastung. Die Einkommensteuer auf die Erträge dieser Anlagen entfällt komplett, wenn die Leistung bei Einfamilien-Häusern unter 30 kW und bei Mehrfamilien-Häusern unter 15 kW pro Wohneinheit liegt. Diese Neuregelung ist rückwirkend bereits für das Jahr 2022 gültig. Zusätzlich ist seit dem 1. Januar 2023 auch die Lieferung und Installation solcher Anlagen auf Wohngebäuden umsatzsteuerfrei.

Eine weitere Neuerung betrifft die Förderung von PV-Anlagen, die nicht auf einem Hausdach, sondern im Garten installiert werden. Hierfür gilt die Voraussetzung, dass das Dach des Hauses nicht geeignet für eine solche Installation ist. Zu beachten ist jedoch auch, dass auch hier eine Baugenehmigung notwendig ist, da das Baurecht weiterhin gilt.

Insgesamt bieten diese Änderungen eine große Chance für alle, die sich für die Nutzung erneuerbarer Energien engagieren. Die Förderung von PV-Anlagen im Garten und die Entlastung bei der Einkommensteuer machen den Einsatz von Solarenergie noch attraktiver und unterstützen den Umbau des Energiesystems hin zu einer nachhaltigen Zukunft.


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