Ein neues Urteil des Landesarbeits-Gerichts (LAG) Hamm führt womöglich dazu, dass Arbeitnehmer sich zweimal überlegen, ob sie ihre Mittagspause verlängern oder eine Zigarettenpause mit den Kollegen einlegen. Denn wenn Angestellte die Stempeluhr missbrauchen, führt dies unter Umständen zu einer fristlosen Kündigung.
Das zeigt der Fall einer Reinigungskraft. Diese stempelte sich zu Arbeitsbeginn in ihrem Betrieb ein. Später trank sie jedoch im Café gegenüber ihrem Arbeitsplatz einen Kaffee, ohne sich für ihre Pause auszustempeln. Als ihr Arbeitgeber sie darauf ansprach, leugnete die Angestellte ihr Verhalten. Der Arbeitgeber zeigte ihr ein Beweisfoto. Daraufhin gab sie zu, dass sie sich für die Pause nicht ausgestempelt hat. Die Folge war eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.
Die zu 100 Prozent schwerbehinderte Frau verklagte ihren Arbeitgeber und argumentierte, dass es ein einmaliges Vergehen gewesen ist. Doch das LAG entschied zugunsten des Arbeitgebers. Denn das Missbrauchen der Stempeluhr und das Lügen gegenüber dem Vorgesetzten wertete das Gericht als besonders schwerwiegend.
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