12.12.2023 Kurioses Verbraucherrecht: Der Wurm im Weihnachtsessen

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Gerade während der Weihnachtszeit ist es von großer Bedeutung, dass alles perfekt ist - insbesondere das Festmahl. Versalzene Suppe, verbrannter Braten und steinharte Plätzchen mindern die Zufriedenheit des engagierten Gastgebers und die der Gäste. Es ist umso ärgerlicher, wenn das Weihnachtsessen mit Ekel in Verbindung steht. Eine Familie hatte angeblich ein derartiges Erlebnis. Sie entdeckte einen Wurm im Essen. In diesem Fall war jedoch entscheidend, wie sich die Verbraucher als Opfer vor dem Amtsgericht (AG) Aalen präsentierten (Urt. v. 16.09.1999 – Az. 3 C 811/99).

Schmerzensgeld für Verbraucher aufgrund Wurms im Paprikaglas?

Am Weihnachtsabend öffnete die Familie ein Glas mit eingelegtem Paprikagemüse von biologischer Qualität. Der Familienvater entnahm die oberste Schote. Dabei bemerkte er einen weißen Wurm mit rund drei Zentimetern Länge. Dieser ragte aus dem darunter liegenden Gemüse heraus. Der Kläger erklärte vor Gericht, dass der Anblick des Wurms bei ihm sowie seiner Ehefrau und Tochter Ekel hervorgerufen habe. Trotz dieser Reaktion untersuchte der Verbraucher das Paprikaglas nach weiteren Würmern. Und er fand im eingelegten Gemüse ein weiteres Tier.

Nach Aussage des Klägers verursachte das von Würmern befallene Gemüse nicht nur Ekel, sondern auch weitere äußerst unangenehme Symptome. Die gesamte Familie, die zwar nichts von der wurmstichigen Paprika gegessen hatte, will sogar weit über die Weihnachts-Feiertage hinaus unter den Folgen gelitten haben. Zum Brechreiz gesellten sich angeblich auch mangelnde Lebensfreude und sogar Schlafstörungen mit Alpträumen. Daher forderte der Kläger vom Hersteller Schmerzensgeld.

Urteil des AG Aalen

Das AG Aalen bezweifelte die schwerwiegenden Nebenwirkungen des Klägers. Ferner ging das Gericht davon aus, dass allein der Anblick eines Wurms keinesfalls zu dauerhaftem Ekel und langfristigen psychischen Problemen führt. Es ist allgemein bekannt, dass wirbellose Tiere wie Würmer in Obst und Gemüse vorkommen können. Beißt jemand beispielsweise in einen wurmstichigen Apfel, wird die Person sogar mit dem noch lebenden Tier konfrontiert. Die meisten Menschen streichen nach einer solchen Erfahrung dennoch Äpfel nicht Äpfel vom Speiseplan.

Das eingelegte Paprikagemüse war in Bio-Qualität und somit frei von Chemikalien. Das Gericht führte aus, dass aufgrund der Naturbelassenheit des Produkts ein erhöhtes Risiko besteht, Ungeziefer darin vorzufinden. Die Richter vermuteten, dass der Kläger durch seine dramatischen Beschreibungen versuchte, sich eine Entschädigung zu erschleichen – nach dem Vorbild ähnlich gelagerter Prozesse in den USA. Deshalb wies das AG Aalen die Klage ab. Der Kläger hatte die Verfahrenskosten zu tragen.


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