13.01.2023: Verbraucherschutz - Strom und Gaspreisbremse – Bürger sind aufgrund stark gestiegener Gas- und Stromkosten mit günstiger Basisversorgung zu entlasten

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Strom und Gaspreisbremse - Bürger sind aufgrund stark gestiegener Gas- und Stromkosten mit günstiger Basisversorgung zu entlasten

Die Preise für Erdgas sowie viele weitere Energieträger sind kräftig angestiegen, da die Lieferungen aus Russland deutlich gesunken sind. Überall teilen Anbieter gravierende Preiserhöhungen mit. Im Jahr 2023 sind Bürger und Unternehmen aufgrund stark gestiegener Gas- und Stromkosten mit Preisbremsen zu entlasten. Ziel ist, die Kosten für Energie bezahlbar zu halten, während eine verlässliche Versorgung mit Gas und Strom garantiert wird. Verbraucher, Industrie und Mittelstand sollen heil durch die Krise kommen.

Die Preise der Anbieter können erhöht werden, wenn eine Möglichkeit zur Änderung der Preise im Vertrag geregelt ist. Jedoch muss die Erhöhung vom jeweiligen Anbieter ausführlich begründet werden. Die Frist zur Ankündigung ist dabei enzuhalten. Ferner muss dem Verbraucher demzufolge auch ein Sonderkündigungs-Recht eingeräumt werden.

Der Bundestag hat eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, mit denen der Staat Verbraucher unterstützen will. Wir verschaffen Ihnen hier einen Überblick:

Hilfen beim Erdgas: Übernahme der Abschlagszahlung, Gaspreisbremse und Senkung der Mehrwertsteuer

Der Staat übernimmt für Dezember die Abschlagszahlungen für Gebäude mit Gasheizung. Dies gilt für private Haushalte und kleine bis mittlere Unternehmen. Dies leistet vor allem schnelle Hilfe. Ab März 2023 gilt die Gaspreisbremse. Auf den Grundverbrauch sind höchstens 12 Cent pro Kilowattstunde zu zahlen. Steuern und alle sonstigen staatlich veranlassten Preisbestandteile sind abgedeckt. Dazu ist seit 1. Oktober 2022 die Mehrwertsteuer für Erdgas von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt.

Hilfe bei Fernwärme: Übernahme der Abschlagszahlung, Fernwärmebremse und Senkung der Mehrwertsteuer

Von Fernwärmekunden wird der Abschlag im September übernommen. Dazu erhalten diese einen Zuschlag von 20%. Für sie gilt eine Wärmepreisbremse. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Auch hier wird die Mehrwertsteuer für Fernwärme von 19 % auf 7 % gesenkt.

Hilfe bei Strom: Strompreisbremse

Mittels einer Strompreisbremse sinken die Stromkosten insgesamt. Für Verbraucher und kleine Unternehmen wird der Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss der reguläre Marktpreis gezahlt werden.

Hilfen bei Heizöl, Pellets und Flüssiggas: Finanzielle Entlastung und Senkung der Mehrwertsteuer für Flüssiggas

Haushalte, die mit Brennstoffen wie Heizöl, Pellets, Kohle, Holz oder Flüssiggas heizen, sind rückwirkend von Januar 2022 bis Dezember 2022 finanziell zu entlasten. Der Antrag ist im jeweiligen Bundesland der einzelnen Verbraucher zu stellen. Wer einen solchen Zuschuss erhalten möchte, muss Rechnungen aus dem gesamten Jahr 2022 vorlegen. Demzufolge können Verbraucher pro privatem Haushalt maximal 2000 Euro erhalten, wenn sich der Preis im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt hat. Für Flüssiggas ist ebenfalls die Mehrwertsteuer am 1. Oktober 2022 von 19 % auf 7 % gesunken.

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