13.01.2023: Verbraucherschutz - Wohngeldreform im Jahr 2023 – Wie viel Ihnen zusteht und wie Sie es beantragen

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Wohngeldreform im Jahr 2023 – Wie viel Ihnen zusteht und wie Sie es beantragen

Angesichts der steigenden Energiekosten ist es Ziel der Bundesregierung, Haushalten mit geringem Einkommen mittels Wohngeld Unterstützung zu bieten. Somit ist es möglich, dass deutlich mehr Haushalte das Wohngeld in höheren Beträgen bekommen.

Ihre monatlichen Kosten fürs Wohnen sind so hoch, dass Ihr Einkommen hier nicht mehr ausreicht? Denken Sie dringend über einen Antrag auf Wohngeld nach. Des Weiteren bewahrt es Sie davor, Sozialleistungen, wie etwa Bürgergeld (früher "Arbeitslosengeld II), in Anspruch zu nehmen. Ob Sie Wohngeld bekommen und wie Sie es beantragen, erfahren Sie hier.

Reform des Wohngeldes

Bisher haben rund 600.000 Haushalte Wohngeld erhalten. Aufgrund der Reform zum 1. Januar 2023 bekommen es nun mehr als 2 Millionen Haushalte. Demzufolge haben rund 1,4 Millionen Haushalte wieder oder erstmals einen Anspruch auf Wohngeld.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Um die wirtschaftliche Sicherung und das familiengerechte Wohnen zu garantieren, haben sowohl Mieter als auch Eigentümer mit geringem Einkommen Anspruch auf Wohngeld. Hierzu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Senioren mit geringem Einkommen. Auch wenn Sie als Mieter ein Einkommen haben, haben Sie womöglich Anspruch auf Wohngeld. Zu dem Einkommen zählen Rente, Arbeitslosengeld l oder Kurzarbeitergeld. Als Eigentümer haben Sie zwar keine Miete zu zahlen, aber laufende Ausgaben für Betriebskosten der Wohnung sowie Kreditraten. Somit wird auch Ihnen ein sogenannter Lastenzuschuss gewährt, sofern Ihr Eigenheim noch nicht schuldenfrei ist. Falls Sie jedoch Empfänger von Arbeitslosengeld II sind, steht Ihnen nach § 7 WoGG kein Wohngeld zu. Das gilt auch für alle, die Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe bei Erwerbsminderung bekommen.

Ebenfalls gelten beim Wohngeld spezielle Regelungen für Schüler, Studenten und Auszubildende. Bei Anspruch auf Bafög oder Berufsausbildungs-Hilfe wird Ihnen kein Wohngeld gewährt, da die Kosten für die Miete bereits enthalten sind. Ein Antrag auf Wohngeld lohnt sich für Sie nur dann, wenn Sie keinen Anspruch auf Bafög haben.

Wie viel Euro umfasst der Wohngeldbetrag

Die Höhe des Wohngelds richtet sich nicht nach festen Beträgen, sondern wird für jeden Antragsteller individuell berechnet. Dieses wird anhand verschiedener Faktoren berechnet:

  • Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
  • Miete
  • Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder


Im Jahr 2023 erhöht sich der Wohngeldbetrag voraussichtlich um 190 Euro pro Monat. Vorher lag dieser bei durchschnittlich 177 Euro pro Monat und steigt womöglich auf 370 Euro an.

Nach § 25 WoGG (Wohngeldgesetz) wird das Wohngeld immer für zwölf Monate bewilligt. Zwei Monate vor Ablauf ist bei Bedarf eine Verlängerung zu beantragen.


Wie Sie Wohngeld beantragen

Bei den örtlich zuständigen Wohnämtern Ihrer Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung ist das Wohngeld zu beantragen. Demzufolge ist die Wohngeldstelle in Ihrer Kommune Ihr Ansprechpartner hinsichtlich des Antrags. Ein Formular finden Sie in den meisten Fällen auch auf der Webseite Ihrer Stadt oder des zuständigen Ministeriums in Ihrem Bundesland. Für einen Zuschuss zu Ihrer Miete haben Sie das Einkommen aller Familienmitglieder und die Höhe Ihrer Miete nachzuweisen. Bei einem Lastenzuschuss hinsichtlich Ihrer Eigentumswohnung haben Sie anstelle der Miete die Belastungen, wie etwa Kreditraten, nachzuweisen.

Wir empfehlen, persönlich den Antrag bei der zuständigen Behörde zu stellen. So haben Sie die Möglichkeit, mit einem Sachbearbeiter zu prüfen, ob alle notwendigen Unterlagen zur Bewilligung des Wohngeldes vollständig sind.


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