15.09.2022 – Weiteres wegweisendes Urteil im FIAT-Wohnmobilabgasskandal erwartet: Auch OLG München kündigt Verurteilung an

  • SEIT 2017 AUSSCHLIESSLICH IM VERBRAUCHERSCHUTZ TÄTIG
  • ERFAHRUNG AUS ÜBER 20.000 DIESELSKANDAL- UND WIDERRUFSFÄLLEN
  • BIS ZU 100 TSD. EURO SCHADENSERSATZ
  • KOSTENFREIE & UNVERBINDLICHE ERSTEINSCHÄTZUNG
  • BUNDESWEITE VERTRETUNG

Das OLG München hat in einer Reihe von Verfahren, die auf Schadensersatz wegen dem Verbau von unzulässigen Abschalteinrichtungen gegen den Wohnmobil-Magnaten Fiat gerichtet sind, seine Rechtsauffassung verlauten lassen und angekündigt, Fiat zu verurteilen.

Das OLG München folgt im Wesentlichen der Argumentation der Klägervertreter und Verbraucherschützer und geht zu Recht davon aus, dass Fiat in seinen Wohnmobilen eine im Sinne des Europarechts unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat, was einen Anspruch von Verbrauchern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gem. §826 BGB begründet.

Konkret ist in den Wohnmobilen eine Funktion verbaut, die dafür sorgt, dass die Abgasreinigung auf dem Prüfstand ordnungsgemäß funktioniert, nach Ablauf des gesetzlich vorgesehenen Prüfzyklus werden die Grenzwerte um das bis zu 16-Fache! überschritten. Das Oberlandesgericht sieht in der sog. Timer-Funktion, eine Funktion, die mit der geltenden Gesetzeslage nicht in Einklang zu bringen ist. Insbesondere die Ausgestaltung der Funktion, dass nach genau 22 Minuten (der gesetzliche Prüfzyklus dauert 20 Minuten) die Abgasregeneration heruntergefahren wird, begründet nach Ansicht des Gerichts die Sittenwidrigkeit.

Das Gericht führt hierzu aus:

„Durch diese Funktion ist nicht sichergestellt, dass die Beklagte der Verpflichtung, die Emissionen bei normalen Nutzungsbedingungen wirkungsvoll zu begrenzen, nachkommt, vielmehr wird mit dem Einbau dieser Einrichtung die Einhaltung in der Phase des Zulassungstest sichergestellt, nicht aber unter normalen Fahrbedingungen, die auch einen Zeitraum von mehr als 22 Minuten nach dem Motorstart umfassen.“

Folge dieser Abschalteinrichtung ist, dass die Fahrzeuge einer latenten Gefahr eines Rückrufes bzw. eines Widerrufs der Typengenehmigung unterliegen. Folge hiervon ist, das betroffene Wohnmobilfahrer sich einer Betriebsuntersagung ihres Fahrzeuges ausgesetzt sehen.

Nach den aktuellen Verurteilungen von Fiat vor beispielsweise den Landgerichten Köln, Dessau-Roßlau, Stuttgart und Dortmund, sieht nun auch das OLG München den Herstellern in der Verantwortung. Fiat steht bereits seit Beginn des Dieselskandals unter dem Verdacht der Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen. Insbesondere in den USA wurde Fiat und der zugehörige Mutterkonzern Stellantis bereits zu Schadensersatzzahlungen in Höhe von insgesamt 1,2 Milliarden Dollar verurteilt.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

Maximilianstraße 51, 86150 Augsburg Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 25, 90402 Nürnberg Königstraße 7, 01097 Dresden Dürkheimerstr. 25, 68309 Mannheim