Der von Wawra und & Gaibler vertretene Kläger erwarb am 27.10.2016 einen VW Kombi T6 für einen Preis von EUR 24.000,00. Das Fahrzeug ist mit dem EA 189-Folgemotor „EA 288“ der Schadstoffklasse Euro 6 ausgestattet. Das Oberlandesgericht Koblenz sieht es als erwiesen an, dass im Fahrzeug die unzulässige temperaturabhängige Abgasrückführung zum Einsatz kommt.
Durch diese Softwaremodulation wird die Abgasreinigung an die jeweilige Außentemperatur angepasst. Dies wurde durch den Europäischen Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung als unzulässig im Sinne der einschlägigen Unionsregelungen eingestuft. Soweit die Software erkennt, dass die Außentemperatur einen gewissen Temperaturbereich unter- bzw. überschreitet, stößt das Fahrzeug mehr Schadstoffe aus als erlaubt. Im vorliegenden Fahrzeug wird die Abgasreinigung bereits bei Temperaturen von unter 12°C reduziert und funktioniert nicht mehr ordnungsgemäß.
Das Oberlandesgericht Koblenz sieht in dieser Software einen Verstoß gegen geltendes Recht und folgt insoweit der Rechtsprechung der höchsten Gerichte – des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs – wonach dem geschädigten Verbraucher ein Schadensersatz zusteht. Der Bundesgerichtshof hat hierbei einen Rahmen von 5% bis 15% des jeweiligen Fahrzeugkaufpreises als Richtwert veranschlagt, der durch das entscheidende Gericht konkretisiert wird.
Vorliegend sah das Oberlandesgericht Koblenz eine Schadensersatzsumme von EUR 1.200,00 als angemessene Entschädigung an und verhilft somit dem Fahrzeugeigentümer zu seinem Recht.
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