21.06.2022 – LG Dresden bestätigt erneut Abschalteinrichtungen in VW Caddy - Schadensersatz EUR 17.914,04 plus Zinsen

  • SEIT 2017 AUSSCHLIESSLICH IM VERBRAUCHERSCHUTZ TÄTIG
  • ERFAHRUNG AUS ÜBER 15.000 DIESELSKANDAL- UND WIDERRUFSFÄLLEN
  • BIS ZU 100 TSD. EURO SCHADENSERSATZ
  • KOSTENFREIE & UNVERBINDLICHE ERSTEINSCHÄTZUNG
  • BUNDESWEITE VERTRETUNG

Das Landgericht Dresden verurteilte VW erneut wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Der von Wawra & Gaibler vertretene Kläger erwarb einen VW Caddy (Neuwagen) zu einem Kaufpreis von EUR 28.798,11. Das Fahrzeug verfügt über den Skandalmotor EA 189, welcher mittels Fahrzykluserkennung erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und die NOx-Abgasnachbehandlung entsprechend anpasst. Auf dem Prüfstand wird in einen günstigeren Abgasreinigungsmodus umgeschaltet, was zur Einhaltung der Grenzwerte nur auf dem Prüfstand führt. Im realen Fahrbetrieb werden die Grenzwerte massiv überschritten.

Der Kläger erwarb sein Fahrzeug am 19.03.2014. 2016 erhielt er ein Schreiben von Volkswagen, wonach sein Fahrzeug vom Diesel-Skandal betroffen sei und er angehalten werde ein Update aufzuspielen, um die bekannte „Stickoxidproblematik“ zu beseitigen. Der Kläger ließ das Stickoxid-Update am 13.12.2017 aufspielen und erhob am 30.09.2021 Klage gegen Volkswagen.

Nach zutreffender Auffassung des Gerichts ist das Fahrzeug mit einer Motorsteuerungssoftware ausgestattet, die dazu führt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickoxide nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im realen Fahrbetrieb sind die Emissionswerte jedoch um ein Vielfaches erhöht.

Aufgrund dieser vorhandenen im Sinne der VO (EG) 715/2007 unzulässigen Abschalteinrichtungen ist für das Fahrzeug seitens des Kraftfahrbundesamts ein verpflichtender Rückruf ergangen.

Das Landgericht Dresden hat erneut bestätigt, dass durch den Verbau dieser Software das Kraftfahrtbundesamt als Zulassungsstelle getäuscht und der Kläger hierdurch sittenwidrig geschädigt wurde. Durch die verbauten unzulässigen Abschalteinrichtungen drohte dem Kläger der Entzug der Betriebserlaubnis.

Der vom Gericht zugesprochene Schadensersatz gründet sich auf §852 BGB. Dieser spezielle Schadensersatz verjährt im Gegensatz zum Anspruch aus §826 BGB erst 10 Jahre nach Erwerb des Fahrzeugs. Somit kann Klägern, die wie im Urteil das Fahrzeug bereits sehr früh, noch vor Bekanntwerden des Abgasskandals, erworben haben, noch abgeholfen werden. Fahrzeughersteller können bis zu 10 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrags auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

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