23.11.2022 Neues Softwareupdate im VW-Dieselskandal mit negativem Einfluss auf die Langlebigkeit des Fahrzeuges

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Volkswagen scheint Servicetermine von T5 und T6 Fahrzeugen dafür zu nutzen ein Softwareupdate mit der Aktionsnummer „23DV“ zu installieren, welches in die AGR-Steuerung eingreift und nach bisherigem Kenntnisstand die Langlebigkeit des Motors stark beeinträchtigt. Von einem Aufspielen der Software wird dringendst abgeraten.

Neue Entwicklung im Abgasskandal. Nachdem der EuGH der deutschen Umwelthilfe das Verbandsklagerecht gegen das KBA zugesprochen hatte, gingen in Wolfsburg anscheinend die Alarmglocken an. Denn direkt im Anschluss an das Urteil kündigte Jürgen Resch, Geschäftsführer der deutschen Umwelthilfe (DUH), an, gegen das KBA zu klagen. Gegenstand der Klage ist nichts Geringeres, als die Rücknahme von 119 Typengenehmigungen im Rahmen von Abgasmanipulationen. Eine Aufhebung dieser hätte zur Folge, dass Millionen von Fahrzeugen entweder auf Kosten des Herstellers eine Hardwarelösung erhalten oder stillgelegt werden müssten. Die finanziellen Folgen für alle betroffenen Hersteller wären dramatisch und würden die bisherigen Ausmaße des Dieselabgasskandales, dem größten deutschen Industrieskandal der Nachkriegsgeschichte, nochmal bei Weiten übertreffen. Dem will Volkswagen jetzt anscheinend vorzeitig entgegenwirken. Es wurde unter dem Aktionscode 23DV eine Softwarelösung entwickelt, welche das Thermofenster der AGR-Steuerung betrifft. So heißt es, dass im Rahmen dieser Aktion das Motorsteuergerät umprogrammiert wird, welches für die temperaturabhängige Steuerung der Abgasregelung zuständig ist und damit optimiert wird. Wörtlich heißt es in den Aufforderungen zum Aufspielen des Softwareupdates, das die Kunden derzeit von Ihren Werkstätten erhalten:

„…..wir haben an Ihrem Fahrzeug am ………………die Herstellermaßnahme 23DV AGR Korrektur durchgeführt.

Hierbei wird das Motorsteuergerät umprogrammiert, welches für die temperaturabhängige Steuerung der Abgasregelung zuständig ist und damit optimiert wird.

Im letzten Schritt dieser Umprogrammierung, findet der Datenübertrag an den Hersteller statt, der nachweist, dass die Maßnahme durchgeführt wurde."

Im Ergebnis bedeutet das, dass Volkswagen das von sämtlichen Gerichten als illegal eingestufte sog. „Thermofenster“ mit diesem Softwareupdate verschleiern will. Das Thermofenster ist in sämtlichen Motoren verschiedener Hersteller verbaut und auch Teil der Prüfstanderkennung der EA189 und EA288-Motoren. Dieses stellt sicher, dass die Schadstoffreduktion nur innerhalb der Temperaturen des NEFZ-Prüfzyklus funktioniert. Mit diesem Update soll das Thermofenster jetzt wohl ausgeweitet bzw. entfernt werden. Was auf den ersten Blick gut klingt, stellt sich bei genauem Hinschauen aber als gewaltiges Problem heraus: Denn die Bauteile des EA 189 und EA 288 sind nicht für den dauerhaften Betrieb im „sauberen“ Modus ausgelegt und halten höchstens, und entgegen der Rechtslage, kurze Phasen im sauberen Modus aus. Das ist vor allem beim Abgasrückführventil (AGR-Ventil) der Fall. Denn durch die erhöhte Abgasrückführrate, welche für die Einhaltung der Schadstoffnorm notwendig ist, entstehen in Form von stark erhöhtem Verschleiß Ablagerungen, welche das Ventil irgendwann blockieren. Auch an anderen Stellen des Antriebsstranges, wie zum Beispiel dem Zylinderkolben, wird es durch die erhöhte Abgasrückführung zu entsprechenden Ablagerungen, Verrußungen und Verkokungen kommen. Und auch der Katalysator wird mit dem stark erhöhten Rußanteil im Abgas nicht auf Dauer zurechtkommen.

Durch das Softwareupdate ist konkret mit folgenden Nachteilen zu rechnen:

  • Stark erhöhter Verschleiß und damit verbunden eine stark eingeschränkte Lebensdauer
  • Leistungs- und Drehmomentverlust
  • Mehrverbrauch (erfahrungsgemäß zwischen 0.5 und 1.0 Liter Diesel)
  • Verschlechtertes Ansprechverhalten (insbesondere verspätete Gasbefehlumsetzung)
  • Erhöhtes Pannenrisiko
  • Hoher Wertverlust aufgrund eines stark eingeschränkten Nutzwertes

Somit lässt sich zusammenfassend sagen, dass die heimlich aufgespielten Updates mit Problemen verbunden sind, ohne das Fahrzeug effektiv vor einer Stilllegung zu schützen. Deshalb ist von dem Aufspielen des Updates klar abzuraten und es besteht vorerst auch keine Pflicht dazu. Diese entsteht erst durch einen offiziellen KBA-Rückruf, welcher hier (noch) nicht vorliegt. Es geht vielmehr um eine Vertuschung der vorhandenen Manipulationen, um eine Durchsetzung von Ansprüchen auf Kosten der Verbraucher zu erschweren.

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