24.04.2023 Arbeitsrecht: Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst

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Am Wochenende haben sich die Gewerkschaften mit Bund und Kommunen im Tarifstreit geeinigt und einen neuen Tarifvertrag ausgehandelt. Die Neuerungen betreffen rund 2,5 Millionen Beschäftigte. Diese können sich nun über mehr Geld freuen. Die Ergebnisse der Lohnverhandlungen im Überblick:

Inflationsausgleich für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst

Alle Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes erhalten 3000 Euro Inflationsausgleich. Dieser erfolgt allerdings nicht als Einmalzahlung, sondern wird in mehreren Schritten ausbezahlt. Der Betrag ist unabhängig von der Höhe der regulären Entlohnung. Im Juni 2023 erfolgt die erste Auszahlung. Hierbei erhalten alle Beschäftigten einmalig 1240 Euro. Danach erfolgt jeden Monat zwischen Juli 2023 und Februar 2024 die Auszahlung von 220 Euro. Dies entspricht den Nettobeträgen, die Auszahlungen sind steuer- sowie abgabefrei. Teilzeitbeschäftigte erhalten anteilige Beträge, Auszubildende die Hälfte.

Beschäftigte im Öffentlichen Dienst erhalten Lohnerhöhung

Ab März 2024 erfolgen die Auszahlungen des Sockelbetrags. Hierbei erhöhen sich die Löhne um 200 Euro. Zwar liegt dieser Betrag weit unterhalb der Forderung der Gewerkschaften, aber er entspricht dem Vorschlag der Schlichtung. Für Auszubildende erhöht sich der Lohn um 150 Euro. Zusätzlich zum Sockelbeitrag ist eine Lohnerhöhung um 5,5 Prozent vorgesehen. Auch diese Erhöhung ist ab März 2024 fällig.

Der neue Tarifvertrag gilt bis Ende Dezember 2024. Anfang 2025 werden die Tarifverträge neu verhandelt.

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