24.07.2023 Verbraucherblog: Lebensgefährliche Hitze im Fahrzeug: Scheibe einschlagen, falls Kind oder Hund darin?

  • SPEZIALISIERT AUF VERBRAUCHERSCHUTZ
  • ERFAHRUNG AUS ÜBER 25.000 MANDATEN
  • KOSTENFREIE & UNVERBINDLICHE ERSTEINSCHÄTZUNG
  • BUNDESWEITE VERTRETUNG

Während des heißen Sommers ist das Autofahren oft eine anstrengende und schweißtreibende Angelegenheit. Insbesondere der kleine Innenraum des Fahrzeugs heizt sich schnell auf, wenn er der sengenden Sonne ausgesetzt ist. Aus diesem Grund ist es ratsam, weder das Kind noch den Hund im Fahrzeug zurückzulassen, selbst wenn es nur um kurze Erledigungen geht. Dies ist nicht nur qualvoll, sondern auch potenziell lebensbedrohlich, selbst wenn das Fenster einen Spalt geöffnet ist.

Die Gefahr, die von einem aufgeheizten Auto ausgeht, wird oft unterschätzt. Das zeigt sich in den Sommermonaten durch gehäufte Berichte in den Medien über tödliche Unfälle. Innerhalb kurzer Zeit erhitzt sich der Innenraum eines Autos auf eine Temperatur von etwa 70°C. Ein Kleinkind gerät bereits bei Temperaturen knapp über 40°C in ernsthafte Gefahr.

Was tun, wenn Sie sich in einer solchen Situation wiederfinden? Hund oder Kind befindet sich bei heißen Temperaturen allein im Auto, ohne Hinweis auf Eltern oder Besitzer? Wenn Sie den Fahrzeughalter nicht finden, kontaktieren Sie die Polizei. Besonders in dringenden Fällen, wenn das Kleinkind oder der Hund keine Reaktion mehr zeigt, ist schnelles Handeln gefragt.

Wenn ein Kind in einer Situation steckt, die unmittelbare Gefahr für sein Leben bedeutet, ist Gefahr in Verzug. In diesem Fall darf sogar die Scheibe eines Fahrzeugs zertrümmert werden, um das Kind zu retten. Das Leben eines Kindes wiegt schwerer als das Eigentum des Fahrzeughalters. Es liegt in der Verantwortung jedes Bürgers zu helfen, wenn eine Notsituation eintritt. Das Mindeste ist hierbei, den Notruf zu wählen.

Obwohl die Sachlage bei Tieren anders aussieht, liegt gemäß § 34 StGB ein rechtfertigender Notstand vor. Diese Vorschrift besagt, dass Handlungen, die mit angemessenen Mitteln durchgeführt werden, straffrei bleiben, wenn Leib und Leben in Gefahr sind. Der Schutz von Hunden fällt auch unter diese Norm. Das bedeutet: Wenn man in der Absicht, ein Tier zu retten, eine Scheibe einschlägt, so ist dies keinesfalls rechtswidrig. Allerdings ist es von großer Bedeutung zu beachten, dass der Helfer im Falle eines Prozesses wegen Sachbeschädigung beweisen muss, dass eine Notsituation vorlag. Darum empfiehlt es sich, im Vorfeld die Polizei zu verständigen und zu versuchen, den Fahrer ausfindig zu machen.

Personen, die ihre Kinder oder Hunde dieser Hitze aussetzen, begehen keineswegs nur einen kleinen Verstoß. In solchen Fällen riskiert der Täter eine Anklage wegen Körperverletzung, Kindesmissbrauch oder Tierquälerei.


Sie benötigen Hilfe im Verbraucherrecht? Die Kanzlei Wawra & Gaibler hilft!

Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an unser Expertenteam der Kanzlei Wawra & Gaibler. In einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen und Ihre Erfolgschancen. Unsere Anwälte setzen sich für Ihre Verbraucherrechte ein.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

Maximilianstraße 51, 86150 Augsburg Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 25, 90402 Nürnberg Dürkheimerstr. 25, 68309 Mannheim