27.05.2022 – Abschalteinrichtungen bei Skoda: Wawra und Gaibler erstreiten Urteil vor dem OLG Dresden – Schadensersatz EUR 5.774,83

  • SEIT 2017 AUSSCHLIESSLICH IM VERBRAUCHERSCHUTZ TÄTIG
  • ERFAHRUNG AUS ÜBER 15.000 DIESELSKANDAL- UND WIDERRUFSFÄLLEN
  • BIS ZU 100 TSD. EURO SCHADENSERSATZ
  • KOSTENFREIE & UNVERBINDLICHE ERSTEINSCHÄTZUNG
  • BUNDESWEITE VERTRETUNG

Mit aktuellem Urteil verurteilte das OLG Dresden die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Das OLG Dresden hob in der zweiten Instanz das fehlerhafte Urteil des Landgerichts Chemnitz auf und verurteilte die Volkswagen AG zu Recht wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz. Gestützt wurde die Haftung von VW auf den Verbau des Motors EA 189, dies ist mittlerweile gefestigte Rechtsprechung. Für das in Rede stehende Fahrzeug Skoda Yeti ist seitens des Kraftfahrtbundesamt ein verpflichtender Rückruf ergangen.

Fahrzeuge mit Dieselmotor des Typs EA 189 sind mit einer Motorsteuerungssoftware ausgestattet, die erkennt, ob das Fahrzeug sich im regulären Straßenbetrieb oder auf dem Rollenprüfstand befindet. Wird der Prüfstand erkannt, wird über ein Rückführungsventil bereits verbrannte Luft in den Motor zurückgeleitet, um erneut an der Verbrennung teilzunehmen. Hierdurch wird der Stickoxidausstoß verringert.

Der Motor EA 189 wurde innerhalb des Volkswagen-Konzerns – mit zugehörigen Unternehmen wie beispielsweise Skoda, Audi und Seat – weltweit in Millionen von Fahrzeugen verbaut. Durch den Verbau des Motors wurde das für die Genehmigung zuständige Kraftfahrtbundesamt über die Einhaltung der Abgaswerte getäuscht – dies ist mittlerweile gefestigte Rechtsprechung. Die Verbraucher wurden somit sittenwidrig geschädigt, da Fahrzeuge erworben wurden, die nicht den geltenden Regelungen entsprachen. Folge ist, dass sich der Verbraucher von dem ungewollten Kaufvertragsschluss lösen kann. Dies sah vorliegend auch das OLG Dresden so.

Der Anspruch des Klägers stützt sich auf den sog. Restschadensersatzanspruch gem. § 852 BGB. Danach kann der geschädigte Verbraucher seine Ansprüche bis zu 10 Jahre nach Kauf geltend machen. Volkswagen wurde zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Zahlung von EUR 5.774,83 verurteilt.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

Maximilianstraße 51, 86150 Augsburg Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 25, 90402 Nürnberg Königstraße 7, 01097 Dresden Dürkheimerstr. 25, 68309 Mannheim