28.12.2023 Verbraucherblog: Hausbrand aufgrund Katzenjagd mit Feuerwerkskörper

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Gewöhnlicherweise verwenden Verbraucher Pyrotechnik, um das neue Jahr willkommen zu heißen. An Silvester ist das Feuerwerk eine schöne Tradition - allerdings nicht für die Katze des Nachbarn. Denn ein Hausbesitzer entschied sich dafür, Blitzknaller einzusetzen, um das Tier zu verjagen. Dies hatte allerdings verheerende Konsequenzen. Denn das Gebäude brannte ab. Übernimmt in einem solchen Fall die Gebäude-Versicherung den entstandenen Schaden?


Kurioser Versicherungsfall vor OLG Naumburg

Ein Mann war sehr verärgert, dass ihn wiederholt eine Katze aus der Nachbarschaft besuchte. Der frühere Hausbesitzer hatte eine Katzenklappe im Keller installiert, wodurch die Katze jederzeit Zugang zum Haus hatte. Aus diesem Grund fasste der Mann einen fatalen Plan und besorgte sich drei Feuerwerkskörper, um die Katze bei ihrem nächsten Besuch zu verjagen. Als die Katze erneut das Haus aufsuchte, zündete der Mann zwei Böller und warf diese von der Treppe nach unten in den Keller.

Anschließend verließ er die Situation und begab sich ins Badezimmer, wo er nach etwa zehn Minuten den Geruch von Rauch wahrnahm. Aufgrund des Einsatzes der Blitzknaller hatten ein Holzschrank und einige Kleidungsstücke Feuer gefangen. Das gesamte Gebäude stand in kürzester Zeit in Flammen. Der Mann informierte seine Gebäude-Versicherung über den Brandschaden. Jedoch lehnte der Versicherer ab, den Schaden zu übernehmen. Der Versicherer war nämlich überzeugt, dass der Versicherte in dem Fall grob fahrlässig handelte.


Urteilsgründe des OLG Naumburg

Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg verhandelte diesen Fall und entschied zugunsten des Versicherers (Urt. v. 28.03.2011, Az. 4 W 12/11). Schließlich ist allgemein bekannt, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Gebäuden ein großes Brandrisiko darstellt. Aufgrund des unverantwortlichen Umgangs mit den Böllern ist die Versicherung nicht verpflichtet, den entstandenen Schaden zu übernehmen. Zusätzlich erschwerend kommt hinzu, dass der Versicherte keineswegs spontan und unüberlegt gehandelt hat. Denn er kaufte bereits Tage vor seiner Tat gezielt die Feuerwerkskörper, um dieser Katze Schaden zuzufügen.


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