Das OLG Stuttgart bestätigte in der II. Instanz die Rechtsprechung des Landgerichts Ellwangen des von Wawra & Gaibler vertretenen Klägers und verurteilte die Volkswagen AG zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
Die Klagepartei erwarb am 21.08.2013 einen VW Tiguan als Neuwagen zu einem Kaufpreis von EUR 33.222,25. Das Fahrzeug ist mit dem Skandalmotor EA 189 der Schadstoffklasse Euro 5 ausgestattet, der von der Volkswagen AG entwickelt und hergestellt und in Millionen von Fahrzeugen zum Einsatz kommt. Durch die Volkswagen AG wurde der Motor mit einer – im Sinne des Europarechts – unzulässigen Abschalteinrichtung versehen.
Fahrzeuge mit Dieselmotor des Typs EA 189 sind mit einer Motorsteuerungssoftware ausgestattet, die erkennt, ob das Fahrzeug sich im regulären Straßenbetrieb oder auf dem Rollenprüfstand befindet. Wird der Prüfstand erkannt, wird über ein Rückführungsventil bereits verbrannte Luft in den Motor zurückgeleitet, um erneut an der Verbrennung teilzunehmen. Hierdurch wird der Stickoxidausstoß verringert.
Der Anspruch des Klägers stützt sich auf den sog. Restschadensersatzanspruch gem. § 852 BGB. Danach kann der geschädigte Verbraucher seine Ansprüche bis zu 10 Jahre nach Kauf geltend machen. Volkswagen wurde zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Zahlung von EUR 28.931,26 verurteilt. Die Klagepartei ist das Fahrzeug nunmehr 10 Jahre gefahren und kann durch das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart ihr Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben und bekommt knapp 90 Prozent des von ihr 10 Jahre zuvor bezahlten Kaufpreises erstattet.
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