Bei Tesla herrscht derzeit ein Datenschutz-Alarm. Berichten zufolge soll es bei dem renommierten Hersteller von Elektrofahrzeugen zu einem Datenleck gekommen sein. Tesla wird nun beschuldigt, unzureichende Sicherheits-Vorkehrungen für die Daten seiner Kunden, Mitarbeiter und Geschäftsprojekte zu treffen. Das Handelsblatt berichtete, ihm wurden 100 Gigabyte an Daten zugespielt, welche möglicherweise aus den IT-Systemen von Tesla stammen.
Unter den geleakten Daten befinden sich vermutlich sensible Informationen zu Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern, darunter Tabellen mit Privatadressen und Gehaltsinformationen von rund 100.000 Tesla-Mitarbeitern. In den weiteren als vertraulich gekennzeichneten Dokumenten handelt es sich um Projekte, wie dem „Autopilot“ genannten Fahrassistenzsystem. Durch die Datenpanne kann folglich auch auf Aufzeichnungen zugegriffen werden, die Informationen über Zwischenfälle mit dem Autopiloten enthalten. Die Zurückhaltung und Verschlossenheit von Tesla gegenüber seinen Kunden widerspricht der Offenheit, die Tesla in seinen internen Systemen an den Tag legt. Aufgrund dieser Gegebenheiten ist es anzunehmen, dass das System noch keineswegs perfektioniert wurde und somit ein Risiko für die Sicherheit der Fahrer darstellt. Ferner enthalten die Daten auch Angaben zur Forschung und Entwicklung neuer Batteriezellen sowie zum geplanten Elektro-Pickup des US-Herstellers.
Verantwortlich für das Datenleck ist nach Angaben von Tesla ein ehemaliger, verärgerter Mitarbeiter, der die Daten unter Verletzung von Geheimhaltungs-Pflichten weitergegeben hat. Dieser habe seinen Zugang als Servicetechniker missbraucht, um die Informationen weiterzugeben. Gegen den verdächtigen Mitarbeiter wolle Tesla nun rechtliche Schritte einleiten. Ein Vertreter der Datenschutz-Behörde in Brandenburg gab bekannt, dass es glaubwürdige Anhaltspunkte für mögliche Verletzungen des Datenschutzes durch den Automobil-Konzern Tesla gibt. Daher sei es von wesentlicher Bedeutung, dass diese Hinweise mit größter Sorgfalt untersucht werden.
Da der Vorfall Mitarbeiter in unterschiedlichen Ländern Europas betrifft, wurde er an die niederländischen Behörden weitergeleitet. Folglich hat Tesla selbst bei der niederländischen Datenschutz-Behörde eine Meldung über möglicherweise veröffentlichte Daten abgegeben. Es ist noch zu früh, um zu entscheiden, ob Untersuchungen durchgeführt werden. Neben Verwarnungen sieht die DSGVO auch Bußgelder vor. Diese machen bis zu vier Prozent des gesamten Konzernumsatzes aus. Tesla hat einen Jahresumsatz von rund 81,5 Milliarden Dollar. Demnach ist ein Bußgeld bis zu 3,26 Milliarden Dollar möglich. Das bedeutet, dass Unternehmen, die gegen die DSGVO verstoßen, erhebliche finanzielle Verluste haben.
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