Zunächst muss zwischen dem Arbeitslosengeld I (ALG I) und dem Arbeitslosengeld II (ALG II) unterschieden werden. Während das ALG I an das letzte Nettogehalt anknüpft, richtet sich das ALG II nach dem Bedarf für Lebensunterhaltskosten.
Das Arbeitslosengeld I ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, welche dem Arbeitnehmer meistens direkt vom Bruttolohn abgezogen wird. Für einen Anspruch auf ALG I müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Um das ALG I in Anspruch nehmen zu können, muss die Person mindestens zwölf Monate einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.
ALG I- Berechtigte müssen sich auch bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit ordnungsgemäß arbeitslos gemeldet haben.
Eine weitere Voraussetzung für die Beziehung von ALG I ist, dass die Person derzeit keiner Beschäftigung nachgeht, aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgehen könnte.
Letzte Voraussetzung für den Erhalt von ALG I ist die Suche nach einer neuen versicherungspflichtigen Beschäftigung. Dabei muss der Antragsteller auch mit der Agentur für Arbeit zusammenarbeiten.
Der Antrag auf ALG I muss bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
Wie lange jemand ALG I erhält, ist vom Alter abhängig. Maßgeblich ist dabei unter anderem das Alter: Wer 50 Jahre oder älter ist und in den letzten fünf Jahren mindestens 25 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, kann maximal 24 Monate (also zwei Jahre) lang ALG I erhalten. Für alle unter 50-Jährigen gilt: Sie erhalten bei sonst gleichen Bedingungen nur zwölf Monate lang ALG I. Wer innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat, erhält ALG I für sechs Monate.
Das ALG I wird am Maßstab des letzten Nettogehalts ausgezahlt. Hat der Antragsteller mindestens ein Kind, beträgt das ALG I 67 Prozent des durchschnittlichen Nettogehalts der letzten zwölf Monate. Wohingegen der Faktor bei Kinderlosen nur 60 Prozent beträgt. Abhängig von verschiedenen Faktoren wird das ALG I mit einem Höchstsatz von 2000 bis 2400 Euro pro Monat ausgezahlt.
Das Arbeitslosengeld II (auch unter dem Begriff „Hartz 4“ bekannt) ist entgegen des ALG I eine staatliche Leistung, die bedürftige Arbeitssuchende in Anspruch nehmen können. Zweck des ALG II ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Näheres ist in den Sozialgesetzbüchern geregelt, wonach für den Erhalt des ALG II folgende Voraussetzungen vorliegen müssen:
Die antragstellende Person muss mindestens 15 Jahre alt sein und darf noch nicht im Rentenalter sein. Das ist je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren, vgl. § 7 a SGB II.
Nur erwerbsfähige Antragsteller haben Anspruch auf ALG II. Erwerbsfähig ist nach § 8 I SGB II jede Person, die drei Stunden am Tag arbeiten kann. (Hierbei ist beispielsweise ausreichend, wenn die Beschäftigungsaufnahme erlaubt wird.)
Die Hilfebedürftigkeit wird in § 9 I SGB II. Ob eine Person hilfebedürftig ist, hängt von ihrem Einkommen bzw. ihrem Vermögen ab. Zum Vermögen zählen unter anderem Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit/ Aktienbesitz/ Vermietung, Kindergeld, Krankengeld, BAföG, Erbschaften. Verdient jemand maximal 1200 Euro netto, gilt er in der Regel als hilfebedürftig. Bei einem Zusammenleben mit Kindern wird die Grenze entsprechend angehoben. Vom Verdienst zu unterscheiden ist das Vermögen, zu dem unter anderem Sparguthaben, Bargeld, Hauseigentum und Eigentumswohnungen gehören.
Für eine Inanspruchnahme des ALG II ist der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland notwendige Voraussetzung. Als Beweis hierfür können Mietvertrag, Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel oder Ausweis vorgelegt werden.
Bei Erfüllung dieser vier Voraussetzungen haben die meisten Personen einen Anspruch auf ALG II. Davon ausgenommen sind bestimmte Personengruppen, die andere Soziallleistungen in Anspruch nehmen können. Zu diesen zählen:
- Nicht im Haushalt der Eltern wohnende Studierende
- Im Rahmen ihrer Ausbildung entsprechend untergebrachte Auszubildende
- Wer eine Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch nehmen kann
Der Antrag auf ALG II wird bei dem zuständigen Jobcenter der Agentur für Arbeit gestellt.
Je nach Lebenslage gibt es verschiedene Regelsätze. So beträgt der Regelsatz 2022 für Alleinstehende und Alleinerziehende 449 Euro pro Monat.
Meistens geht das ALG I dem ALG II vor. Ist die Maximalfrist für das ALG I erreicht, kann nur noch ALG II bezogen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, beides zu beantragen. Das ist regelmäßig möglich, wenn das ALG I nicht für Lebensunterhalt und Unterkunftskosten ausreichen.
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