19.12.2023 Kirchliches Arbeitsrecht: Arbeitnehmerin gewinnt vor BAG

  • Kostenlose Erstberatung
  • Unproblematische Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail, Fax oder WhatsApp. Sie erreichen ohne Wartezeit direkt Ihren Anwalt.
  • Flexible und schnelle Terminvergabe ganz nach Ihren Wünschen. Garantierter Termin noch am selben Tag.
  • Termine persönlich oder per Microsoft Teams bzw. Skype möglich.
  • Intensive und hartnäckige Verfolgung Ihrer Interessen
  • Hohe Erfolgsquote
  • Vertrauen Sie auf langjährige Erfahrung

Ein katholisches Krankenhaus kündigte eine Mitarbeiterin aufgrund ihres Austritts aus der Kirche. Das Bundes-Arbeitsgericht (BAG) entschied nun zugunsten der Arbeitnehmerin. Vor wenigen Tagen erließ das Gericht ein Anerkenntnis-Urteil. Dies hat zur Folge, dass die Kündigung seitens des Krankenhauses unwirksam ist. Ohne dieses Urteil hätte der Europäische Gerichtshof entscheiden müssen, ob die Kündigung rechtmäßig ist.


Unterschiede zwischen kirchlichem und weltlichem Arbeitsrecht

Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen haben nach wie vor schlechtere Bedingungen bei der Arbeit im Vergleich zu ihren weltlichen Kollegen. Das liegt daran, dass das kirchliche Arbeitsrecht auch in das Privatleben seiner Mitarbeiter eingreift. Sowohl ein Kirchenaustritt als auch eine homosexuelle Beziehung führen beispielsweise mitunter zur Kündigung. Darüber hinaus haben kirchliche Beschäftigte weder ein Streikrecht noch die Unterstützung vom Betriebsrat. Die Mitarbeiter-Versammlung, die dem Betriebsrat entspricht, hat weniger Entscheidungsgewalt.


Fall aus dem kirchlichem Arbeitsrecht vor dem BAG

Die vorliegende Klage reichte eine Hebamme gegen ihren katholischen Arbeitgeber ein. Die Arbeitnehmerin trat zum zweiten Mal in ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber ein. Vor ihrer erneuten Anstellung entschied sich die Klägerin, aus der Kirche auszutreten, da sie den Umgang der katholischen Kirche bezüglich der Missbrauchsskandale verurteilte. Die Klägerin dokumentierte ihren Kirchenaustritt auch im Personal-Fragebogen. Nachdem der Arbeitgeber ohne Erfolg versuchte, die Beschäftigte von der Rückkehr in die Kirche zu überzeugen, sprach er eine Kündigung aus.


Sie benötigen Hilfe im Arbeitsrecht? Wawra & Gaibler hilft!

Wir vertreten ausschließlich Arbeitnehmer und helfen Ihnen bei allen Problemen rund um das Thema Arbeitsrecht und Verbraucherschutz. Wenden Sie sich hierzu jederzeit schriftlich oder telefonisch an uns. Wir prüfen Ihren Fall in einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung.

NUTZEN SIE HIER AUCH UNSERE KOSTENFREIE UND UNVERBINDLICHE ERSTEINSCHÄTZUNG.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

Maximilianstraße 51, 86150 Augsburg Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 25, 90402 Nürnberg Dürkheimerstr. 25, 68309 Mannheim