Der Arbeitnehmer muss einige Voraussetzungen berücksichtigen damit seine Kündigung, um das Arbeitsverhältnis zu beenden zu können, wirksam ist. Andes als der Arbeitgeber muss er ihm keine Kündigungsgründe benennen, solange es sich um eine ordentliche Kündigung handelt.
Wenn der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber kündigen möchte, ist es von Bedeutung zu wissen, welche Kündigungsfrist für ihn gilt. Dies kann zum einen in dem Arbeitsvertrag festgelegt sein. Falls in dem Vertrag jedoch keine Angaben dazu enthalten sind, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen von vier Wochen zum 15. Oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese beginnt zu laufen, sobald sie dem Empfänger zugestellt wurde, da nicht das Datum auf der Kündigung ausschlaggebend ist, sondern das Eintreffen beim Arbeitgeber.
• Beide Vertragspartner sollten in der Kündigung benannt werden durch Namen und Adressen.
• Dazu sollte sie einen konkreten Zeitpunkt enthalten ab wann die Kündigung vom Arbeitnehmer wirksam ist.
• Der Arbeitnehmer sollte diese handschriftlich unterschreiben
• In dem Kündigungsschreiben sollte ein Hinweis auf eine Kündigungsbestätigung vom Arbeitnehmer enthalten sein
Name des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Name des Arbeitgebers
Abteilung u. Ansprechpartner
Adresse des Arbeitgebers
Datum
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte/r Frau/Herr (Ansprechpartner),
Hiermit kündige ich Ihnen das Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt der Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich.
Dazu bitte ich Sie, mir qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.
Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
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Unterschrift Arbeitnehmer
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