Im Juni 2018 erhielt der Kläger von seinem Energiekonzern eine Stromrechnung in Höhe von knapp 300 Euro. Die Zahlung blieb jedoch aus. Aufgrund dessen sah sich das Unternehmen gezwungen, ein Inkassobüro einzuschalten. Allerdings schienen weder die Rechnung noch die Mahnungen des Energie-Konzerns und des Inkassobüros beim Kläger angekommen zu sein. Deshalb leistete der Kläger die geforderte Zahlung auch nicht. Vom Sachverhalt erhielt er erst im Juli 2019 Kenntnis, als ihm ein Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde. Jedoch hatte das Inkassobüro bereits zwei Tage zuvor die Schufa über den ausstehenden Betrag informiert.
Der Kläger beglich unverzüglich den geforderten Betrag. Doch das Inkassobüro unterließ es, die eingegangene Zahlung bei der Schufa zu melden. Im Gegenteil: Es informierte die Auskunftei darüber, dass es sich um eine "Uneinbringliche titulierte Forderung / Einzug unwirtschaftlich" handle. Im September 2019 wurde bekannt, dass das Inkasso-Unternehmen seinen Eintrag bei der Schufa zurückgezogen hatte. Trotzdem blieb der negative Vermerk in den Datenbeständen der Schufa bestehen. Eine Benachrichtigung über die Angelegenheit erhielt der Kläger nicht.
Im November des Jahres 2019 erging beim Landgericht (LG) Mainz ein Beschluss in Form einer vorläufigen Anordnung, wonach der negative Eintrag bei der Schufa zu löschen sei. Dieser Eintrag hatte jedoch bereits seit etwa vier Monaten Bestand. Für den Kläger - einen allein-erziehenden Vater von zwei Kindern - führte dies bereits zu katastrophalen Konsequenzen:
Der Kläger erlitt einen enormen Verlust seines Ansehens. Das war dem ungerechtfertigten Schufa-Eintrag geschuldet. Aufgrund des Verstoßes gegen die DSGVO entstand dem Kläger ein immaterieller Schaden. Das LG Mainz sprach ihm deshalb eine Entschädigung von 5.000 Euro zu (Urt. v. 12.11.2021 - 3 O 12/20).
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesgerichthof anhängig (VI ZR 67/23).
Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an uns. Wir helfen Ihnen jederzeit gerne bei Problemen mit der Schufa weiter. In einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung besprechen wir mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen und Ihre Erfolgschancen.
Datenschutzübersicht
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen Cookies werden die nach Bedarf kategorisierten Cookies in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, mit denen wir analysieren und nachvollziehen können, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies zu deaktivieren. Das Deaktivieren einiger dieser Cookies kann sich jedoch auf Ihr Surferlebnis auswirken.