17.11.2023 Verbraucherblog - Facebook: Nach Datenlecks nun in der Kritik wegen Jugendschutz

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Facebook ist oftmals wegen Verstößen gegen die DSGVO und Datenlecks in den Schlagzeilen. Bislang reißt die Kritik nicht ab. Denn es gibt nun neue Vorwürfe. Facebooks Mutterkonzern Meta geriet in Verdacht, den Jugendschutz ungenügend umzusetzen. Deshalb klagten 33 US-Bundesstaaten gegen den Meta-Konzern. Neben Facebook betreibt Meta noch WhatsApp und Instagram. Beispielsweise behauptet der US-Bundesstaat Kalifornien in seiner Klageschrift gegen Meta, diese Onlinedienste würden Minderjährigen schaden. Meta ignoriere angeblich die negativen Folgen von Facebook und Instagram aus Profitgier.

Facebook und Instagram: Gefahr für Minderjährige?

Die klagenden US-Bundesstaaten übten heftige Kritik an den Onlinediensten von Meta. Diese würden darauf abzielen, Kinder und Jugendliche möglichst lange Zeit auf ihren Plattformen zu halten. Die jungen Konsumenten seien leicht manipulierbar. Gerade die „Like“-Funktion ziehe diese Personengruppe in ihren Bann. Außerdem fördere ein Konsum der Onlinedienste Schlaf-, Ess- und Lernstörungen. Die Kläger kritisieren zudem, dass eine Nutzung auch ohne Erlaubnis der Eltern bei unter 14-Jährigen möglich ist. In Amerika verbietet dies zwar das Gesetz, jedoch scheitert die Verifikation des Alters aber scheinbar bisher vor dem Obersten Gericht. Als Notlösung erscheint deshalb einfach die Frage bei der Anmeldung, ob der Konsument älter als dreizehn alt Jahre ist.

Meta ist wohl anderer Meinung. Der Facebook-Konzern argumentiert, er würde junge Nutzer auf den Online-Plattformen unterstützen. Meta verteidigt sich, indem der Konzern anmerkt, das Tipp-Verhalten der Konsumenten zu analysieren. So erkennt Meta offenbar besonders junge Nutzer. Ferner verweist der Facebook-Konzern auf die Ansicht von einigen Psychologen. Diese würden die Nutzung von Onlinemedien für Kinder und Jugendliche durchaus positiv bewerten.

Folgen der Klage gegen Meta

Ist eine Klage gegen Meta erfolgreich? Das hätte die Konsequenz, dass der Facebook-Konzern viel Geld in den Jugendschutz investieren müsste. Seit August regelt dies in Europa der Digital Service Act. Dieser verpflichtet große Konzerne, härter gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldbußen. Die Konzerne sind zudem verpflichtet, der EU-Kommission in regelmäßigen Abständen einen Bericht abzugeben. Der beinhaltet eine Einschätzung, ob deren Inhalte Cybergewalt fördern oder Meinungsfreiheit unterbinden. Auch negative Auswirkungen auf die Psyche der Nutzer stehen unter Beobachtung des Digital Service Acts.


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