Die EU-Kommission hat X (früher Twitter) bereits wegen der Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten ermahnt, jedoch ohne Erfolg. Daher folgt jetzt ein Verfahren gegen das soziale Netzwerk. Obwohl die Behörde bereits Informationen von X angefordert hat, scheint das Unternehmen unzureichend darauf geantwortet zu haben.
Der Hintergrund dieser Angelegenheit ist der Umgang des X-Konzerns mit dem Digital Service Act. Unternehmen sind seit Ende August 2023 verpflichtet, den Digital Service Act einzuhalten. Dies bedeutet, dass sie aktiv gegen falsche Informationen, Hassrede und illegale Inhalte vorzugehen haben. Die negativen Auswirkungen der Nutzung von Online-Plattformen sollten für die Nutzer ein möglichst geringes Ausmaß haben. Elon Musk ist in der Kritik, da er anscheinend die Vorschriften des Digital Service Acts vernachlässigt. Der Tech-Milliardär übernahm im Oktober 2022 X (damals noch Twitter).
Die EU-Kommission betrachtet auch die typischen blauen Haken einige Profile mit Skepsis. Obwohl diese darauf hinweisen, dass es sich um verifizierte Profile handelt, haben Nutzer nun die Möglichkeit, diesen im Rahmen eines Abo-Modells zu kaufen. Dies täuscht womöglich nur vor, dass ein Profil echt ist.
Im Jahr 2022 geriet X aufgrund eines gewaltigen Datenlecks in die öffentliche Aufmerksamkeit. Zu dieser Zeit versuchte das Unternehmen, das Ausmaß dieser Sicherheitslücke zu verbergen. Geschädigte Nutzer haben weiterhin Anspruch auf Schadensersatz.
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