25.04.2023 Abgasskandal: BGH urteilt: Unzulässige Autokredit-Klausel in Verträgen der Mercedes-Benz Bank

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Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte: Eine Klausel der Darlehens-Verträge der Mercedes-Benz Bank ist unzulässig (Az. VIa ZR 1517/22).

Der Kläger im vorliegenden Fall finanzierte sein Auto über die Bank des Fahrzeugkonzerns Mercedes-Benz. Gemäß Vertrag hat der Kreditnehmer die Pflicht, der Mercedes-Benz Bank als Sicherheit gegenwärtige sowie zukünftige Ansprüche abzutreten. Das geschieht unabhängig von der Rechtsgrundlage. Von der Mercedes-Benz Group verlangte die Klagepartei später Schadensersatz. Als Grund nennt der Kläger illegale Abschalt-Einrichtungen, die in besagtem Fahrzeug enthalten sind. Das Auto stößt somit beim Gebrauch eine deutlich höhere Menge an Abgasen aus als es gesetzeskonform ist.

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart urteilte, dass die Klausel des Finanzierungs-Vertrages nicht zu einer Klage berechtigt. Eva Menges ist Richterin am Bundesgerichtshof. Sie ist der Meinung, dass die Klagepartei keinesfalls wirksam ihre Ansprüche abgetreten hat. Die besagte Klausel beinhaltet diverse Forderungen, unter anderem auch Ansprüche gegen Verbraucher, die von ihrem Widerrufsrecht nach Abschluss des Darlehensvertrages Gebrauch machen. Allerdings führt dies zu einer unzulässigen Verschlechterung der Position des Käufers. Im konkreten Fall hat der Kläger seinen Autokredit nicht widerrufen. Trotzdem hat das OLG die Klausel als unzulässig erklärt.

Die als unzulässig eingestufte Klausel ist keinesfalls eine Seltenheit. Die Mercedes-Benz Bank nimmt diese in Vertrags-Bedingungen für Darlehenskäufe regulär auf. Das lässt vermuten, dass die meisten Verträge betroffen sind.

Ein zweites Mal hat nun das OLG Stuttgart zu klären, ob die Klage des Käufers gerechtfertigt ist. In Sachen Abgasskandal fällte der EuGH erst im März 2023 ein bahnbrechendes Urteil für Verbraucher. Diese haben somit deutlich höhere Chancen auf Erfolg bei einer Klage gegen Fahrzeugkonzerne. Schadensersatz steht Klägern nämlich schon zu, wenn es sich beim Einbau der Abgastechnik um Fahrlässigkeit handelt. Die Klagepartei hat demnach keinen Beweis mehr zu erbringen, dass der Konzern vorsätzlich handelte.

Der Abgasskandal bleibt spannend: Am 8. Mai 2023 verhandelt der BGH wieder über ein Fahrzeug von Mercedes-Benz. Es geht hierbei um eine rechtswidrige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters.

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