25.08.2022 – Wawra & Gaibler erstreiten Urteil vor dem LG Stuttgart für Mercedes-Benz E 250 D Gebrauchtwagen – Schadensersatz 4.158,35 Euro nebst Zinsen

  • SEIT 2017 AUSSCHLIESSLICH IM VERBRAUCHERSCHUTZ TÄTIG
  • ERFAHRUNG AUS ÜBER 20.000 DIESELSKANDAL- UND WIDERRUFSFÄLLEN
  • BIS ZU 100 TSD. EURO SCHADENSERSATZ
  • KOSTENFREIE & UNVERBINDLICHE ERSTEINSCHÄTZUNG
  • BUNDESWEITE VERTRETUNG

221.000 Kilometer gelaufen und trotzdem Schadensersatz

Mit aktuellem Urteil verurteilte das Landgericht Stuttgart in dem von Wawra & Gaibler geführten Verfahren die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Gericht sah den erhobenen Vorwurf der Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen als erwiesen an: die Abgasreinigung funktioniert nur auf dem Prüfstand ordnungsgemäß, im realen Straßenverkehr hingegen werden die Stickoxidwert massiv überschritten.

Konkret ist im Fahrzeug eine Motorsteuerungsfunktion vorhanden, wodurch die sogenannte Kühlmittelsolltemperatur künstlich herabgeregelt wird, wenn ein Prüfzyklus erkannt wird. Befindet sich das also Fahrzeug in einem niedrigen Last- und Drehzahlbereich, wird diese Kühlmittelsolltemperatur auf 70° C anstelle der üblichen 100° C herabgeregelt. Das Ergebnis: solange die Kühlmitteltemperatur so niedrig gehalten wird, stößt das Fahrzeug weniger Schadstoffe aus, vor allem der NOx-Ausstoß wird hierdurch künstlich verringert. Diese Regelung auf 70° C kommt aber nur unter ganz besonderen Umständen zum Einsatz, nämlich dann, wenn das Fahrzeug konstant mit einer niedrigen Drehzahl (unter 2.300 Umdrehungen/Minute) und einer sehr geringen Beschleunigung (0 auf 50 in 25 Sekunden) gefahren wird, wie es im quasi nur im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) der Fall ist.

Das LG Stuttgart hat erneut seine Rechtsansicht bestätigt, wonach in diesem Verhalten der Mercedes Benz Group AG eine sittenwidrige Schädigung der Verbraucher zu sehen ist. Kernpunkt der Verurteilung war eine Verletzung der maßgeblichen europarechtlichen Vorschriften der VO (EG) 715/2007. Dadurch, dass die Vorgaben der VO (EG) 715/2007 nicht eingehalten wurden, wurde die Gefahr begründet, dass die Zulassung des Fahrzeugs jederzeit durch die zuständige Behörde widerrufen werden konnte.

Der Besitzer des Mercedes erwarb das Kfz am 04.01.2020 als Gebrauchtwagen (Kilometerstand 173.000) zu einem Kaufpreis von EUR 11.000,00. Das Gericht sah vorliegend die hohe Laufleistung des Fahrzeugs von 221.000 Kilometer als unschädlich an und verurteilte die Mercedes-Benz Group AG zu Schadensersatz und zur Rücknahme des Fahrzeugs.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
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