Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat ein Schreiben der VW-Konzernleitung publik gemacht. Kunden sollen zukünftig beim Kauf eines Diesel-Pkw aus den Jahren 2000 bis 2017 eine Erklärung unterzeichnen. Darin geben sie sich einverstanden, über die von der DUH aufgedeckten Abschalt-Einrichtungen sowie über die drohende Untersagung der Nutzung des Fahrzeugs informiert zu sein. Dem Anschein nach plant VW die Vermeidung von Schadensersatz-Forderungen.
Ausdrücklich nimmt die VW AG Bezug zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) und Verwaltungsgericht Schleswig. Die Gerichte urteilten zur ersten Musterklage der DUH bezüglich eines Dieselfahrzeugs des Typs VW Golf zugunsten der Verbraucher. Die DUH geht davon aus, dass gegen die VW AG in diesem Jahr noch 118 Urteile erfolgen werden. Schließlich sind noch tausende Zivilklagen auf Schadensersatz gegen den VW-Konzern bei deutschen Gerichten offen.
Die Volkswagen-Gruppe verlangt nun seit neuestem in einem offiziellen Schreiben von den Kunden, eine Erklärung zu unterzeichnen. Diese betrifft Diesel-Gebrauchtwagen, deren Baujahr bis ins Jahr 2000 zurückreicht. In dieser Erklärung sollen Kunden bestätigen, dass sie Kenntnis über die von der DUH aufgedeckten Abschalt-Einrichtungen haben. Ferner sollen sich die Käufer der Gefahr des Entzugs der Fahrzeugzulassung oder einer Nutzungs-Untersagung bewusst sein.
Die DUH machte das Schreiben nun öffentlich. Sie warnte dringend alle Verbraucher vor dem Kauf jeglicher Diesel-Fahrzeuge der VW-Gruppe. Dazu zählen auch Automobile der Tochterkonzerne, wie Audi, Skoda, Seat oder Porsche. Die DUH führt des Weiteren aus, dass es sich hierbei um eine neue Masche von VW handelt, die Schuld am Abgasskandal auf die Kunden abzuwälzen. Dies ist Betrug am Verbraucher. Schließlich ist der Abgasskandal wohl verantwortlich für tausende vorzeitige Todesfälle und hunderttausende schwere Atemwegs- und Kreislauferkrankungen.
Weder das Kraftfahrt-Bundesamt noch das ihm übergeordnete Bundesverkehrs-Ministerium fühlt sich verpflichtet, Maßnahmen gegen den Betrugsdiesel zu ergreifen. Eine geeignete Maßnahme wäre etwa ein Rückruf der betroffenen Fahrzeuge. VW hat die notwendige Pflicht, den Motor instand zu setzen oder das Fahrzeug vom Halter zurückzukaufen. Die DUH rät damit jedem, der momentan den Kauf eines Diesel-Gebrauchtwagens in Betracht zieht, einen weiten Bogen um die Vertragshändler von VW zu machen.
Die DUH führte vor dem Verwaltungsgericht (VG) Schleswig ein Verfahren gegen den VW-Konzern. Das Gericht kam zu folgendem Entschluss: Eine Software, die die Abgasreinigung in einem Temperatur-Bereich zwischen -15°C und +40°C abschaltet, ist unzulässig. Darüber hinaus ist eine Abschalttechnik in moderaten Höhen ebenfalls illegal. Diese wird häufig im süddeutschen Raum angewandt. Das VG Schleswig hob den Freigabebescheid des VW Golf Plus TDI (2,0 Liter) Euro 5 mit Motor EA 189 auf. VW reichte hingegen Berufung ein. Daraus lässt sich ableiten, dass der Automobilkonzern nicht bereit ist, seine vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge in einen rechtmäßigen Zustand zu bringen.
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