Eine Umfrage des SWR zeigt: 86 % von tausend betroffenen Diesel-Klägern geben an, dass sie erneut vor Gericht ziehen würden. Von den befragten Klägern gaben 93 % sogar an, dass sie keine andere Möglichkeit als die zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz in Erwägung ziehen.
Was veranlasst die Betroffenen im Abgasskandal dazu, eine Klage gegen die Automobil-Hersteller zu erheben? Neben dem Wertverlust ihres Autos (68,9 %) ist auch für die meisten ein Klagegrund, dass die Automobilbranche das Versprechen zum Umweltschutz nicht einhielt (65 %). Die illegalen Abschalt-Einrichtungen stoßen erhöhte Schadstoffe aus, indem sie die Abgasreinigung reduzieren. Seltener hingegen geben die Befragten Gründe wie eine finanzielle Entschädigung (49,8 %), Ärger (49 %) oder Protest gegen den jeweiligen Automobil-Hersteller an.
Im Hinblick auf Erfolgsaussichten gab es anfangs Skepsis von den betroffenen Kunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte im Abgasskandal zu einem Prozess gegen VW. Dabei handelte es sich um ein Grundsatzurteil. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2023 sind die Aussichten auf eine erfolgreiche Klage gegen die Automobilbranche sehr hoch.
Weiter gibt es auch keinen Anlass zur Annahme, dass Anwälte aus Profitgier ihre Mandanten zur Klage bewegt hätten. Denn die Befragung zeigt, dass die meisten Betroffenen von Anfang an von der Klageerhebung überzeugt waren (83 %). Darüber hinaus gaben 85 % der Befragten an, sich vor Einreichung einer Klage bereits selbstständig in das Thema eingelesen zu haben. Die eigene Recherche sowie die Berichterstattung der Medien waren meist die ausschlaggebenden Gründe für eine Klage. Doch auch für fast jeden Fünften waren Informationen von Anwaltskanzleien ausschlaggebend.
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