Über nahezu jeden Verbraucher hat die Schufa in Deutschland die Macht. Das Schufa-Scoring trägt nämlich erheblich dazu bei, ob Verbraucher Kredite oder Mobilfunk-Verträge erhalten oder Wohnungen anmieten können. Schließlich verlangen Mobilfunk- und Stromanbieter, Vermieter und Banken meist nach einer Schufa-Auskunft. Wenn der Score zu schlecht ist, lehnen Unternehmen meistens den Vertragsabschluss ab.
Die Sache hat jedoch einen Haken: Die Berechnung des Scores erfolgt maschinell. Diese Arbeit erledigt ein Computer. Die Schufa hält weiterhin einige Berechnungs-Faktoren geheim. Jedoch ist bekannt, dass insbesondere die Anzahl an Kreditkarten und Girokonten sowie das Zahlungsverhalten zur Berechnung des Schufa-Scores ausschlaggebende Kriterien darstellen. Dafür sammelt und speichert die Schufa vom Verbraucher entsprechende Daten.
Weder ethisch noch juristisch ist es vertretbar, dass Computer Entscheidungen über Menschen treffen. Die DSGVO regelt das in Art. 22. Das heißt: Keinesfalls darf der Schufa-Score den alleinigen ausschlaggebenden Punkt darstellen, ob Unternehmen mit Verbrauchern Verträge eingehen. In Hinblick auf die bevorstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die Schufa scheinbar mit einem Schreiben an die eigenen Kunden reagiert. Die Auskunftei verlangte darin von ihren Vertragspartnern eine Erklärung, dass für sie der Score gar nicht besonders wichtig ist.
Vermutlich reagiert die Schufa so, weil eine EuGH-Entscheidung zugunsten der Verbraucher zur Folge hätte, dass die Auskunftei ihre Macht verlieren und das Geschäftsmodell komplett neu aufziehen müsste. Das ist gar nicht so weit hergeholt. Der Generalanwalt hat sich schließlich in seiner Einschätzung gegen das Schufa-Scoring ausgesprochen. Seines Erachtens ist das Scoring unzulässig, wenn dieses maßgeblich zu Entscheidungen über Vertragsabschlüsse beiträgt. Dieser Einschätzung des Generalanwalts muss der EuGH zwar nicht folgen, allerdings trifft das in den meisten Fällen zu.
Dieses Verfahren basiert auf einem Rechtsstreit, bei dem das Finanzinstitut der Klägerin den Kredit verweigerte. Der EuGH fällt das Urteil am 7. Dezember 2023.
Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an uns. Wir helfen Ihnen jederzeit gerne bei Problemen mit der Schufa weiter. In einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung besprechen wir mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen und Ihre Erfolgschancen.
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