Für Pendler ist diese Woche ein Graus. Denn die Bauernproteste blockieren heute bundesweit die Straßen und von Mittwoch bis Freitag legt der GDL-Streik die Züge in ganz Deutschland lahm. Pendler haben oftmals Schwierigkeiten, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Die Polizei rät den Bürgern, bestenfalls zu Hause zu bleiben. Doch für Arbeitnehmer mit Anwesenheitspflicht im Betrieb ist das keine Option. Was sagt das Arbeitsrecht?
Auch wenn die Polizei dazu rät, aufgrund der Verkehrslage daheim zu bleiben: Die Anwesenheitspflicht im Betrieb entfällt deswegen nicht. Hier zählt die Anweisung des Arbeitgebers. Für den Arbeitsweg hat der Arbeitnehmer das Wegerisiko. Das heißt, er ist in der Pflicht, vorhersehbare Geschehnisse bei der Kalkulation des Arbeitsweges zu berücksichtigen. Dazu zählen neben angekündigten Streiks und Protesten etwa auch Staus und witterungsbedingte Behinderungen.
Wer also aufgrund der Streiks und Proteste daheimbleiben möchte, muss dies mit dem Arbeitgeber absprechen. Hier bietet sich an, Urlaub zu nehmen oder Überstunden abzubauen. Wer die Möglichkeit hat, von zu Hause zu arbeiten, fragt am besten den Chef nach Homeoffice. Ein generelles Recht auf Urlaub, Überstundenabbau und Homeoffice existiert hier jedoch nicht. Glück haben diejenigen Arbeitnehmer, die flexible Arbeitszeiten haben und jederzeit Homeoffice nutzen können. Für Arbeitnehmer, die diese Freiheiten nicht haben, gilt: Wer einfach am Arbeitsplatz fernbleibt, ohne mit dem Arbeitgeber eine alternative Lösung zu vereinbaren, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Wer einfach nicht bei der Arbeit erscheint, riskiert eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall eine Kündigung. Denn der Arbeitnehmer verstößt dann gegen seine arbeitsvertraglich geregelte Arbeitspflicht. Daher ist es zwingend notwendig, rechtzeitig nach alternativen Arbeitswegen oder Lösungen mit dem Arbeitgeber zu suchen.
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