13.01.2023: Verbraucherschutz - EU-Roaming – Das haben Sie zu beachten!

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EU-Roaming – Das haben Sie zu beachten!

Viele Verbraucher haben bereits von der EU-Roaming-Verordnung gehört. Selbst wenn nicht, haben Sie bereits davon profitiert, wenn Sie im europäischen Ausland waren und Ihr Handy dort so nutzen konnten wie zu Hause („Roam like at home“). Doch was ist die EU-Roaming-Verordnung und welche Grenzen gibt es?


Was ist die EU-Roaming-Verordnung?

Die EU-Roaming-Verordnung ist Teil des EU-Telekommunikations-Gesetzes und wurde von der Europäischen Kommission erlassen. Sie wurde in nationales Recht umgesetzt und ist in allen Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bindend.

Die EU-Roaming-Verordnung wurde entwickelt, um sicherzustellen, dass die Nutzer von Mobilfunkdiensten innerhalb der EU faire Preise erhalten und von hohen Roaming-Gebühren geschützt sind. Sie stellt sicher, dass Nutzer innerhalb der EU und des EWR zu denselben Konditionen wie zuhause telefonieren, texten und surfen, solange sie sich innerhalb ihres vereinbarten monatlichen Datenlimits bewegen.

Die EU-Roaming-Verordnung wird von der Europäischen Kommission und den nationalen Regulierungs-Behörden für Telekommunikation (in Deutschland die Bundesnetzagentur, BNetzA) überwacht und durchgesetzt. Sollten Mobilfunk-Anbieter gegen die Verordnung verstoßen, werden sie von den Regulierungs-Behörden sanktioniert.

Es ist wichtig zu beachten, dass die EU-Roaming-Verordnung nicht für die Nutzung von Mobilfunkdiensten außerhalb der EU und des EWR gilt. Für Nutzer fallen bei der Nutzung von Mobilfunkdiensten außerhalb dieser Gebiete zusätzliche Kosten an. Es ist daher ratsam, sich vor Reisen außerhalb der EU über die Roaming-Gebühren beim jeweiligen Mobilfunk-Anbieter zu informieren.


Fair Use Policy: Im Ausland gibt es Grenzen

Der Handy­tarif muss in dem Land abgeschlossen werden, wo er hauptsächlich genutzt wird. Sollte sich herausstellen, dass das Gerät überwiegend im Ausland benutzt wird, kann der Anbieter einen Nachweis der zukünftigen Hauptnutzung im Heimatland fordern. Wie genau diese Bestimmung umgesetzt wird, steht noch nicht fest. Als Beweismittel wird Telefónica beispielsweise Dokumente (wie eine Erklärung des Arbeitgebers oder ein Mietvertrag) zulassen. Diese dienen als Beweis, dass der Kunde eine stabile Verbindung oder einen festen Wohnsitz im Land hat. Anderenfalls wird dem Kunden ein Zuschlag auf seinen nationalen Tarif berechnet.


Wie funktioniert die Fair-Use-Policy in der EU?

Die Fair-Use-Policy ist ein Bestandteil der EU-Roaming-Verordnung, die Regeln für den Gebrauch von Roaming-Diensten in der Europäischen Union (EU) festlegt. Ein wichtiger Teil dieser Regelung ist die mögliche Begrenzung des Datenvolumens, insbesondere bei Tarifen mit sehr viel Datenvolumen und niedriger Grundgebühr.

Anbieter müssen sich an folgende Formel halten, um die maximale Menge an im EU-Ausland nutzbarem Datenvolumen zu berechnen:

(Monatlicher Grundpreis / Großhandelspreis pro Gigabyte) * 2 = maximal im EU-Ausland nutzbares Datenvolumen in Gigabyte.

Zuerst setzen Sie den monatlichen Grundpreis ein. Dann benötigen Sie noch den Großhandelspreis pro Gigabyte, der aktuell (2022) bei 2,38 Euro brutto (Nettopreis ohne Mehrwertsteuer: 2,00 Euro) liegt.

Kostet Ihr Handyvertrag beispielsweise 9,99 Euro und haben Sie 20 GB Datenvolumen inkludiert, ergibt sich somit die folgende Rechnung: (9,99/2,38) * 2

Das bedeutet, dass Sie im Ausland nur noch 7,55 GB zur Verfügung haben anstatt 20 GB im Inland.

Diese Fair-Use-Policy ist allerdings vor allem dann relevant, wenn Sie einen wirklich günstigen Vertrag abgeschlossen haben, da es tatsächlich zu Beschränkungen kommen kann. Auch bei Verträgen mit unbegrenzten Datenvolumen kommt die Fair-Use-Policy zum Einsatz. Denn im Ausland haben Sie im Normalfall bei einem Tarif mit unbegrenzten Datenvolumen einen Datencap. Dieser richtet sich nach der obigen Formel.


EU-Roaming-Verordnung: Guter Anfang, aber noch ausbaufähig

Die EU-Roaming-Verordnung stellt bereits einen großartigen Gewinn für Verbraucher dar. Denn dadurch fallen teure Roaminggebühren im europäischen Ausland weg. Allerdings kann die Fair-Use-Policy im Ausland dem Genuss von Streaming einen Strich durch die Rechnung machen, wenn der Anbieter das Datenvolumen deshalb beschränkt oder in Rechnung stellt. Daher ist es wichtig, dass sich Verbraucher genau über das vorhandene Datenvolumen im Ausland informieren.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
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