Easypark Datenleck

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15.03.2024 - Easypark Datenleck: Wichtige Informationen und Ihr Recht auf Schadensersatz

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Easypark Datenleck: Ihre Rechte als Betroffener

In einer zunehmend digitalisierten Welt sind Datenlecks leider keine Seltenheit mehr. Auch die beliebte Park-App Easypark wurde kürzlich Opfer eines Cyberangriffs, bei dem sensible Kundendaten in die Hände von Hackern gelangten. Doch was bedeutet das für Sie als Nutzer der App? Welche Risiken bestehen und welche Ansprüche können Sie geltend machen? Wir klären auf.

Was ist passiert?

Am 10. Dezember 2023 stellte Easypark ungewöhnliche Aktivitäten in seinen IT-Systemen fest. Eine Untersuchung ergab, dass es Cyberkriminellen gelungen war, auf personenbezogene Daten von Kunden zuzugreifen. Betroffen sind unter anderem:

  • Namen
  • Telefonnummern
  • E-Mail-Adressen
  • Wohnadressen
  • Teile von Zahlungsinformationen (Kredit-/Debitkarten, IBANs)

Laut Easypark seien Standortdaten, Fahrzeugdaten und Parkvorgänge jedoch nicht kompromittiert worden. Dennoch ist der Vorfall äußerst kritisch.

Dr. iur. Florian Gaibler

Rechtsanwalt
Geschäftsführender Gesellschafter

Dominik Wawra, M.Sc.

Rechtsanwalt
Master of Science (Univ., BWL)
Geschäftsführender Gesellschafter

Welche Gefahren drohen Betroffenen?

Sind Ihre persönlichen Daten erst einmal im Umlauf, drohen vielfältige Risiken:

  • Identitätsdiebstahl
  • Betrug mit Ihren Daten
  • Phishing und Spam
  • Rufschädigung
  • Erpressung


Kriminelle können Ihre Daten für betrügerische Zwecke missbrauchen. Besonders perfide: Die Täter verfügen über Ihre echten Vertragsdaten, was Phishing-Versuche noch glaubwürdiger macht. Zwar sind die erbeuteten Zahlungsdaten unvollständig, doch niemand weiß, wozu die Hacker fähig sind.

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Ihre Rechte als Betroffener

Doch was können Sie tun, wenn Sie vom Easypark-Datenleck betroffen sind? Die DSGVO gibt Ihnen umfassende Rechte an die Hand:

Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Sie haben das Recht zu erfahren, ob und welche Ihrer Daten von dem Leck betroffen sind. Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich. Wir fordern für Sie Auskunft an.

Recht auf Schadensersatz (Art. 82 DSGVO): Haben Sie durch das Datenleck einen Schaden erlitten, steht Ihnen Schadensersatz zu. Dazu zählen auch immaterielle Schäden wie Angst und Stress. Gerichte sprechen Betroffenen von Datenlecks regelmäßig Summen von 1.000 bis 5.000 Euro zu.

Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO): Sie können sich bei der zuständigen Datenschutzbehörde über den Vorfall beschweren. Diese kann den Fall untersuchen und Sanktionen gegen Easypark verhängen.

Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten Sie sich von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen. Dieser kann Ihre Rechte prüfen und Sie bei der Geltendmachung unterstützen.

Schutzmaßnahmen für Betroffene

Doch auch Sie selbst können einiges tun, um sich nach dem Datenleck zu schützen:

  • Ändern Sie Ihre Passwörter und aktivieren Sie wenn möglich die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  • Seien Sie wachsam gegenüber verdächtigen E-Mails, Anrufen und Nachrichten. Geben Sie niemals sensible Daten preis.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und melden Sie verdächtige Transaktionen umgehend Ihrer Bank.
  • Nutzen Sie sichere und einzigartige Passwörter für jedes Ihrer Online-Konten.

Fazit

Das Easypark-Datenleck zeigt einmal mehr, wie wichtig konsequenter Datenschutz ist. Als Betroffener sollten Sie Ihre Rechte kennen und wahrnehmen. Mit den richtigen Schritten und fachkundiger Unterstützung können Sie sich schützen und Schäden abwenden. Scheuen Sie sich nicht, Schadensersatz und Auskunft über uns kostenfrei einzufordern - es ist Ihr gutes Recht.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

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