Die Hackergruppe „Medusa“ griff wohl bereits im September die Kreditbank des Fahrzeugkonzerns Toyota an. Dabei erbeuteten die Kriminellen rund 300.000 persönliche Kundendaten. Unter den entwendeten Kundendaten befinden sich:
Womöglich sind auch noch weitere Informationen der Kunden betroffen, wie etwa Bankdaten, die die Vertragssumme oder den Mahnstatus betreffen. Hauptsächlich haben die Hacker Daten von Kunden gestohlen, die den Dienst T-Connect nutzen. Dabei handelt es sich um ein Programm, mit dem Kunden ihr Smartphone mit der Navigation und Apps für ihr Fahrzeug verbinden. „Medusa“ selbst gibt sogar an, auch User-IDs, Passwörter sowie E-Mails gestohlen zu haben. Auch firmeninterne Daten und E-Mail-Adressen der Mitarbeiter sind womöglich in die Hände der Hacker gelangt. Das genaue Ausmaß des Datenlecks ist bislang noch unbekannt.
Ein Zulieferer veröffentlichte wohl aus Versehen den Programm-Quellcode mitsamt Zugangsschlüssel für den Server auf GitHub. Dabei handelt es sich um eine Plattform für Programmierer. Toyota benachrichtigt mittlerweile die Kunden über das Datenleck. Außerdem hat das Unternehmen laut eigenen Angaben den zuständigen Landesdatenschutz-Beauftragten in Nordrhein-Westfalen über das Datenleck informiert. Die Hackergruppe „Medusa“ forderte von Toyota ein Lösegeld in Höhe von acht Millionen US-Dollar. Wie „Medusa“ in die IT-Systeme von Toyota eindringen konnte, ist bislang ebenfalls unklar.
Bereits im März 2019 haben Hacker über drei Millionen Datensätze von Kunden gestohlen. Anfang dieses Jahres musste Toyota sogar seine Produktion stilllegen, weil Kriminelle einen Zulieferer gehackt haben. Besonders prekär an diesem Datenleck ist die Tatsache, dass die Hacker sowohl Ausweisdaten als auch Bankdaten der Kunden entwendet haben. Das bietet den Kriminellen eine hervorragende Ausgangslage, um die Identität der Kunden zu stehlen. Dabei handelt es sich um die schwerwiegendste Folge eines Datenlecks. Wer vermutet, Opfer eines Datenlecks zu sein, holt sich am besten umgehend juristische Unterstützung. Nur so ist es möglich, den Schaden wirksam einzudämmen und Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen.
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