Brüssel hat Meta dazu aufgefordert, Informationen offenzulegen, wie das Unternehmen mit Daten auf seinen Plattformen umgeht. Das EU-Gericht hat diese Aufforderung nun bestätigt. Meta hat die Möglichkeit, beim EuGH Berufung einzulegen.
Meta, der Mutterkonzern von Facebook, hat im Konflikt um das Bereitstellen von Daten im Zusammenhang mit EU-Ermittlungen eine herbe Niederlage erlitten. Das Gericht der Europäischen Union hat einen Einspruch von Meta gegen die Datenanfragen des Kartellamtes abgelehnt. Der Grund: Dem amerikanischen Konzern war es nicht gelungen, überzeugend zu begründen, dass die Unterlagen eine notwendige Grenze überschritten hätten. Ebenso wenig hat das Unternehmen plausibel erklärt, weshalb es sensible Informationen im virtuellen Raum nicht angemessen schützt. Laut eigenen Angaben hat Meta seit 2019 dem Kartellamt bereits über eine Million Dokumente übergeben. Der Konzern prüft derzeit seine Möglichkeiten. Es bleibt abzuwarten, ob Meta beim Europäischen Gerichtshof in Berufung geht.
Der Meta-Konzern steht immer wieder in der Kritik wegen seines laschen Umgangs mit Nutzerdaten. Hackern war es aufgrund zahlreicher Datenlecks mehrmals möglich, etliche Millionen Nutzerdaten abzugreifen und diese für Betrugsmaschen zu nutzen. Verbraucher haben daher die Möglichkeit, gegen Meta Schadensersatz geltend zu machen. Schließlich liegt hier ein Verstoß gegen die DSGVO vor.
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