Für Verbraucher wird es künftig einfacher, ihre Produkte reparieren zu lassen. Ihnen wird ein Recht auf Reparatur zugesprochen. Das Vorhaben der EU-Kommission dient zudem dem Schutz der Umwelt. Sie hat einen Entwurf unterbreitet, der darlegt, wie eine mögliche Umsetzung aussieht.
Einem Vorschlag der EU-Kommission zufolge sollen Verbraucher ein Recht auf Reparatur für Haushaltsgeräte bekommen. Die EU-Kommission gab bekannt, dass der Vorschlag dazu beitragen wird, den Verbrauchern eine einfachere und preisgünstigere Möglichkeit zu bieten, Waren zu reparieren, anstatt sie zu ersetzen. Damit sollen mehr Produkte innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit repariert werden. Außerdem soll verhindert werden, dass Verbraucher Produkte unbedacht wegwerfen.
Das Vorhaben soll zudem nach Ablauf der Garantiezeit einfachere und kostengünstigere Optionen schaffen, technische Geräte zu reparieren. Folglich sollen Käufer von den Herstellern fünf bis zehn Jahre eine Reparatur verlangen können. Jedoch gibt es von den geplanten Regeln scheinbar auch gewisse Ausnahmen. Im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungspflicht sind die Verkäufer dazu verpflichtet, Reparaturen als Option bereitzustellen. Dies ist der Fall, wenn diese kostengünstiger als ein vollständiger Austausch sind.
Hersteller sollen darüber hinaus informieren, welche Produkte sie selbst reparieren. Zudem sind in Deutschland digitale Plattformen geplant. Sie ermöglichen den Bürgern, sich über Reparaturdienste und Händler von veralteten Produkten zu informieren.
Nun haben Europaparlament und EU-Staaten über den Vorschlag zu beraten und Kompromisse auszuhandeln. Dies nimmt noch einige Zeit in Anspruch, bis Verbraucher von dem Vorhaben profitieren.
Beabsichtigt wird darüber hinaus, dass nicht nur Verbraucher von dem Vorhaben profitieren, sondern auch die Umwelt. Dazu führt die Kommission aus, dass weniger weggeworfene Produkte auch weniger Abfall und weniger Materialien zur Herstellung bedeuten. Dadurch ergibt sich auch eine Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen. Schätzungen zufolge sind in einem Zeitraum von 15 Jahren insgesamt 18,5 Millionen Tonnen dieser Emissionen vermeidbar. Dies schont 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen und vermeidet drei Millionen Tonnen Abfall.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Haltbarkeit und Reparatur-Fähigkeit von Produkten erkennbar zu sein hat. Das Bundes-Ministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gab auf seiner Webseite bekannt: Ziel ist, Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene zu ergreifen, um die Reparaturfähigkeit von Produkten zu fördern. Haltbarkeit von Waren sind zu erhöhen. Somit ist eine Abkehr der Wegwerfgesellschaft hin zu einer Gesellschaft zu bewirken, die den Wert von Produkten zu schätzen weiß.
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