Der gesetzliche Mindestlohn erfährt ab dem 1. Januar 2024 eine Erhöhung von 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Dies gilt verbindlich für alle Beschäftigten, unabhängig davon, ob es sich um Arbeitnehmer mit einer versicherungs-pflichtigen Hauptbeschäftigung oder Minijobber handelt. Die Kopplung des Mindestlohns an die Minijob-Obergrenze seit Oktober 2022 führt dazu, dass die monatliche Verdienstgrenze von 520 Euro auf 538 Euro steigt. Entsprechend erhöht sich die Jahresverdienst-Grenze auf 6.456 Euro.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass der genannte Mindestlohn nicht für Auszubildende gilt. Dennoch steigt der Azubi-Mindestlohn ab dem 1. Januar 2024 erneut gemäß den Bestimmungen des Berufsbildungs-Gesetzes (BBiG). Auszubildende, die ihre Ausbildung im Jahr 2024 beginnen, haben Anspruch auf einen Mindestlohn von monatlich 649 Euro im ersten Ausbildungsjahr. Dieser Mindestlohn erhöht sich in den folgenden Ausbildungsjahren.
Im Bereich des Bürgergelds erhalten ab Januar 2024 Verbraucher, die auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen sind, höhere Beträge. Alleinstehende Erwachsene profitieren von einer Erhöhung um 61 Euro, sodass der neue Satz bei 563 Euro pro Monat liegt. Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren erhalten anstelle der bisherigen 420 Euro nun 471 Euro. Für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren steigt der Satz von 348 Euro auf 390 Euro, während Kinder bis zum 6. Geburtstag einen erhöhten Satz von 318 auf 357 Euro erhalten.
Die Gastronomie unterliegt ab dem 1. Januar wieder dem regulären Mehrwertsteuersatz von neunzehn Prozent, anstelle des vorübergehenden Satzes von sieben Prozent. Dies führt zu höheren Kosten bei Restaurant-Besuchen.
Ab dem 1. Januar 2024 wird auch für bisher pfandfreie Milch und Milchmixgetränke in Einwegflaschen und Dosen eine Pfandregelung eingeführt, und zwar in Höhe von 25 Cent Einwegpfand. Diese Regelung betrifft auch viele Energydrinks mit einem hohen Molke-Anteil und schafft mehr Transparenz beim Einkauf sowie eine einfachere Handhabung am Pfandautomaten.
Ab Januar sind Vertragsärzte verpflichtet, für verschreibungs-pflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Versicherte haben dabei die Wahl zwischen drei Optionen zur Einlösung:
Die CO2-Steuer wird zum 1. Januar auf 40 Euro pro Tonne erhöht. Das führt zu höheren Kosten beim Tanken sowie beim Heizen mit Öl oder Gas.
Die Prämien für Kfz-Versicherungen steigen im Jahr 2024 um mindestens zehn Prozent, hauptsächlich aufgrund gestiegener Reparatur-Kosten durch die hohe Inflation. Trotzdem lohnt es sich, die Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen. Denn Verbraucher haben bei Preiserhöhungen ein Sonder-Kündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung.
Das Heizungsgesetz schreibt vor, dass neue Heizungen, die ab sofort installiert werden, mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen müssen. Hierzu zählen Strom aus:
Dies ebnet das Ende der Öl- und Gasheizungen, welche noch bis Ende 2044 betrieben werden dürfen.
Ab dem 1. April ist es für Erwachsene ab achtzehn Jahren erlaubt, bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum zu besitzen. Im privaten Bereich wird der Besitz von bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau gestattet, wobei der Anbau von drei Pflanzen erlaubt ist. Ab dem 1. Juli sollen Cannabis-Clubs für den gemeinsamen Anbau ermöglicht werden. Jedoch steht der erforderliche Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel noch aus.
In Deutschland sollen Blackboxen, wie man sie aus Flugzeugen kennt, Pflicht für neu zugelassene PKW werden. Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neu zugelassene Pkw mit einem sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein. Die Auslesung der Daten-Aufzeichnungen sollen bei Unfällen zur Aufklärung dienen. Außerdem wird auch an Handy-Blitzern gearbeitet. Diese sollen aufzeichnen, wenn der Fahrer durch ein Display am Steuer abgelenkt ist.
Die EU hat eine Änderung des Funkanlagen-Gesetzes beschlossen, wonach bis Ende 2024 USB-C als neuer Standard für alle Handys, Kameras und Kopfhörer gelten soll.
Die Richtlinien für die E-Auto-Förderung werden 2024 verschärft: Die Förderung gilt nur noch für den Kauf von Fahrzeugen mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45.000 Euro. Die maximale Förderung des Bundes ist auf 3.000 Euro begrenzt.
Arbeitsmittel wie Smartphones, Schreibtische und Bürostühle können Verbraucher in der Steuererklärung direkt angeben, wenn ihre Kosten nicht mehr als 1.000 Euro netto oder 1.190 Euro inklusive Mehrwertsteuer betragen. Zuvor lag die Grenze bei 800 Euro netto.
Die landesweite Gültigkeit des Deutschlandtickets steht auf dem Spiel, da der Kreistag Stendal in Sachsen-Anhalt die Zuschüsse für die Finanzierung des Tickets abgelehnt hat. Ab dem 1. Januar verliert das 49-Euro-Ticket seine Gültigkeit in allen Stendaler Buslinien.
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