Künftig haben Verbraucher innerhalb der EU die Möglichkeit, ihre defekten Geräte reparieren zu lassen. Die Abgeordneten des EU-Parlaments stimmten über das Recht auf Reparatur ab – mit großer Mehrheit.
Gestern fand die Abstimmung zum Recht auf Reparatur im EU-Parlament statt. 590 Abgeordnete stimmten für und nur 15 gegen ein Recht auf Reparatur. Das beinhaltet außerdem einen Gesetzesentwurf bezüglich einer einjährigen Verlängerung der gesetzlichen Garantie. Es ist nun Aufgabe der EU-Länder, die Reparatur für die Verbraucher attraktiv zu gestalten.
Die EU-Kommission schlug im Frühjahr ein Recht auf Reparatur vor. Der Fokus liegt darauf, Verkäufer in die Pflicht zu nehmen, Produkte kostenfrei innerhalb der gesetzlichen, zweijährigen Garantiezeit zu reparieren. Ist allerdings ein Ersatzprodukt kostengünstiger als die Reparatur? Dann entfällt die Reparatur. Allgemein bedeutet das: Verbraucher entscheiden sich am besten für die Reparatur, anstatt ein neues Produkt zu wählen. Deswegen genießen Verbraucher beim Recht auf Reparatur folgende Vorteile:
Das Recht auf Reparatur hat das Ziel, Müll zu vermeiden. Laut Angaben der EU entstehen schließlich pro Jahr innerhalb der Europäischen Union 35 Tonnen Schrott. Demnach trägt ein Recht auf Reparatur zum nachhaltigen Konsumverhalten bei den Verbrauchern bei. Übrigens beinhaltet dieses neben Elektrogeräten auch noch andere Konsumgüter, zum Beispiel Textilien Möbel und Zwischenprodukte. Hierzu zählen etwa Stahl und Zement. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sprach sich ebenfalls für diese Entscheidung aus.
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