24.10.2023 Kurioses Verbraucherrecht: Vertreterin von Vodafone schließt Vertrag mit Katze

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Im Sommer 2019 ereignete sich in Bremen ein ungewöhnlicher Vorfall. Eine Vertreterin von Vodafone schloss einen Vertrag mit einer Katze ab. Sie drängte dem Tier einen umfassenden Versorgungsvertrag auf. Was genau war hier geschehen?

Eine Frau erhielt in Bremen Besuch von einer Vertreterin des Mobilfunk-Konzerns Vodafone. Diese hatte die Absicht, der Verbraucherin ein Rundumpaket anzubieten, das Telefon, Internet und Fernsehen umfasste. Jedoch lehnte die Frau dieses Angebot ab, da sie bereits Kundin bei Vodafone war. Außerdem wünschte sie keinerlei Änderungen am Vertrag. Während des Gesprächs mit der Vertreterin beging die Kundin einen fatalen Fehler: Sie erwähnte ihren Kater namens Gysmo.

Denn die Verbraucherin erhielt zu ihrer Überraschung kurz danach von Vodafone einen Router samt Zubehör. Allerdings hatte sie dem Abschluss eines weiteren Vertrags keinesfalls zugestimmt. Zusätzlich zum Router bekam sie eine Rechnung von Vodafone, ausgestellt auf einen gewissen Herrn Gysmo. Kurioserweise waren die Adresse und Bankverbindung dieses vermeintlichen Herrn Gysmo identisch mit den persönlichen Daten der Verbraucherin. Doch damit nicht genug: Weitere Rechnungen folgten im Rahmen des Komplettversorgungs-Vertrags. Vodafone zog die Forderungen vom Bankkonto des Frauchens ab. Die Verbraucherin kontaktierte den Kundenservice von Vodafone. Telefonisch erläuterte sie den Angestellten, dass Herr Gysmo ein Kater ist und kein Mensch. Dieser Erklärungsversuch scheiterte. Vodafone bot der Kundin weiter keine Unterstützung. Daher entschied sie sich dazu, die Lastschrift zu widerrufen. Daraufhin erhielt Herr Gysmo mehrere Briefe von einem Inkassobüro.

Die Besitzerin von Gysmo kontaktierte daraufhin die Bremer Verbraucherschutz-Zentrale. Diese setzte erfolgreich eine Stornierung des Vertrags durch. Die Verbraucher-Zentrale erklärte, dass Tiere nicht befugt sind, rechtliche und geschäftliche Entscheidungen zu treffen. Daher handelte es sich auch keinesfalls um einen rechtswirksamen Vertrag. Vodafone hatte daher nie das Recht, Forderungen an den Kater Gysmo zu stellen. Laut eigenen Angaben entließ Vodafone die Vertreterin.

Vodafone ist zurzeit, neben anderen Mobilfunk-Unternehmen, in der Kritik, unrechtmäßig Positivdaten an die Schufa übermittelt zu haben. Betroffene haben Anspruch auf Schadensersatz.


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