Infolge der Zusammenarbeit mit einem Drittanbieter hatte Deezer im Jahr 2019 ein Datenleck. Dabei haben Hacker rund 230 Millionen Daten der Deezer-Nutzer gestohlen. Das Datenleck wurde im Herbst 2022 bekannt. Unternehmen wie Deezer haben gemäß DSGVO die Pflicht, die Daten ihrer Kunden zu schützen. Versäumen sie das, entsteht für Verbraucher ein Anspruch auf Schadensersatz. Auch wenn das Unternehmen gar nicht oder unzureichend darauf reagiert, wenn Verbraucher von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch machen, ist Schadensersatz begründet. Konkret bedeutet das: Will ein Kunde wissen, welche personen-bezogenen Daten das Unternehmen verarbeitet, muss dieses binnen vier Wochen eine Datenauskunft bereitstellen.
Zu diesem Sachverhalt fällte das Amtsgericht (AG) Traunstein ein Versäumnisurteil gegen Deezer. Ein Deezer-Nutzer klagte. Denn der Musikstreaming-Dienst erteilte ihm keine Auskunft darüber, welche Daten das Unternehmen über ihn speichert, verarbeitet und weitergibt. Das AG Traunstein urteilte zugunsten des Verbrauchers. Deezer muss dem Kläger einen Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro zuzüglich Zinsen bezahlen.
Das Urteil ist ein Sieg für Verbraucher. Es zeigt, dass Verbraucher sehr gute Chancen haben, sich auch gegen große Konzerne erfolgreich zu wehren. Machen Sie also Ihre Rechte bei DSGVO-Verstößen geltend. Wir unterstützen Sie dabei.
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