Mit aktuellem Urteil vom 06.04.2021 verurteilte das Landgericht Lüneburg die Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Gericht ging in seinem Urteil davon aus, dass der Motor des Fahrzeugs Audi SQ5 3.0 TDI quattro mit einer sog. illegalen Abschalteinrichtung versehen war, die dafür sorgte, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand und nicht im normalen Fahrbetrieb auf der Straße arbeitet. Die Besitzerin des Audis bestellte das Kfz am 03.07.2018 als Gebrauchtfahrzeug zu einem Kaufpreis von 38.403,36 Euro. Die Finanzierung erfolgte durch die Audi Bank GmbH. Audi wurde dazu verurteilt, die Klägerin von sämtlichen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag mit der Audi Bank als Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH freizustellen, jeweils Zug-um-Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Sicherungsübereignungsvertrag mit der Audi Bank GmbH das Fahrzeug zurückzunehmen und Schadensersatz in Höhe von 21.231,11 Euro an die Klägerin zu leisten.
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