18.04.2023 Abgasskandal: Landgericht Mannheim verurteilt Fiat zur Rücknahme von schadhaftem Wohnmobil – EUR 40.243,10 Schadensersatz nebst Zinsen

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Landgericht Mannheim sieht Vorwurf der unzulässigen Abschalteinrichtungen als bestätigt

Das Landgericht Mannheim verurteilt die FCA Italy S.p.A. (Fiat) zu einer Schadensersatzzahlung von EUR 40.243,10 nebst Zinsen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Streitgegenständlich war in diesem Verfahren ein Wohnmobil des Typen Dethleffs Advantage. Dieses Wohnmobil ist mit einem 2,3 Liter Motor des italienischen Herstellers Fiat ausgestattet. Nach bereits mehreren Verurteilungen in den Vereinigten Staaten in insgesamter Höhe von 1,8 Milliarden Dollar, hat der Wohnmobilskandal auch die deutschen Gerichte erreicht.

Das streitgegenständliche Fahrzeug enthält eine Funktion, die nach etwa 22 Minuten – kurz nach Ende des synthetischen Prüfzyklus NEFZ – die Abgasrückführung auf Null zurückfährt. Dies hat zur Folge, dass nach diesen 22 Minuten die Abgaswerte explodieren. Diese Zeitschaltuhr wurde seitens des Gerichts als unzulässige Abschalteinrichtung gewertet. Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine konkrete Abschaltung der Abgasrückführung anhand des Zeitparameters als „prüfstandsbezogen“ zu werten.

Eine derartig konsequente und getreue Anpassung der Abgasregelung an die Konditionen auf dem Prüfstand stellt auch nach der Ansicht des Landgerichts Mannheim eine sittenwidrige Schädigung des Eigentümers dar. Aufgrund der Verwendung dieser Abschalteinrichtung drohte dem Eigentümer der Entzug der Zulassung. Folgerichtig kann der Geschädigte gegen Rückgabe seines Fahrzeugs Schadensersatz verlangen.

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