Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgerichts hat die Opel-Beschwerde gegen die Rückrufe seiner Diesel-Modellen Insignia, Cascada 2,0 l (125kw), Zafira 1,6 l (88kw , 100kw), Zafira 2,0 l, (96kw, 125kw) Euro 6 aus den Modelljahren 2013 – 2016 auch in zweiter Instanz zurückgewiesen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte für diese Fahrzeuge im Oktober 2018 einen Rückruf angeordnet, nachdem unzulässige Abschalteinrichtungen in der Motorsteuerungssoftware dieser Fahrzeuge festgestellt wurden. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist bereits die zweite Niederlage vor Gericht für Opel wegen der Zwangsrückrufe. Bereits zuvor hatte das Schleswiger Verwaltungsgericht (Az. 3 B 127/18) eine Beschwerde Opels zurückgewiesen. Nun wurde diese Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht bestätigt (Az. 5 MB 3/19). Opelfahrer können nun mit Schadensersatzansprüchen rechnen. Gerne können Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen.
Zu Beginn schien Opel nicht vom Abgasskandal betroffen zu sein. Mittlerweile wurden vom Kraftfahrtbundesamt allerdings auch bei Opel verbotene Abschalteinrichtungen in deren Euro 5 und Euro 6 Dieseln gefunden und verpflichtende Rückrufaktionen gestartet.
• Zafira
• Insignia
• Cascada
• Astra
• Mokka
Wir warnen ausdrücklich davor, der Aufforderung des Kraftfahrtbundesamtes, ein verpflichtendes Update installieren zu lassen, nachzukommen.
Die bereits oben geschilderten Mängel, sowie erhöhter Dieselverbrauch, Leistungsverlust und Garantieverlust bei allen kommenden Mängeln, können die Folge sein.
Haben Sie Fragen zur richtigen Vorgehensweise? Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit!
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Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am 27. Februar 2018, dass die Fahrverbote für Diesel von der Kommune verhängt werden können. Hamburg und Stuttgart haben bereits Fahrverbote ausgesprochen und auch in jeder anderen Stadt drohen nun entsprechende Bestimmungen. Sie als Verbraucher, die am wenigsten für den Schummel von VW können, müssen die ganze Sache nun ausbaden.
Neue, gebrauchte und Leasing Fahrzeuge – in allen drei Fällen können Sie möglicherweise den Kaufpreis erstattet bekommen.
Auch ohne Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko möglich. Wir beraten sie gerne kostenlos und unverbindlich!
Eine Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrags kommt für Sie nicht in Frage? Wenn Sie Ihr Auto trotz Fahrverboten und Wertminderung behalten wollen, können sie bis zu 10.000€ Schadenersatz erhalten. Egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen oder Leasing-Fahrzeug. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko möglich. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich!
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Unsere Zusammenarbeit mit einem Prozesskostenfinanzierer ermöglicht es, dass für Sie keine hohen Anwalts- oder Gerichtsgebühren anfallen. Dies ermöglicht auch Mandanten den Gang vor Gericht, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen und das im Ernstfall bis zum Bundesgerichtshof.
Doch! Da die Hersteller für das Update keine Garantie übernehmen, können Sie weiterhin mit besten Erfolgsaussichten klagen. Dieselautos mit Softwareupdate sind ein Risiko.
Aus dem Softwareupdate können weitere und vielfältige Schäden resultieren.
Dazu gehören u.a.:
• Erhöhter Spritverbrauch
• Leistungsverlust des Motors
• Sinkende Lebenserwartung des Motors
• Stilllegung des Kfz
• Deutlich geringerer Wiederverkaufswert
• Update schützt nicht vor drohenden Fahrverboten in vielen Städten Deutschlands
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