VW Motor EA288 Abgasskandal
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VW Motor EA288 Abgasskandal

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Abgasskandal: Der Motor EA288 von Volkswagen

Der Motorentyp EA288 ist der Nachfolgemotor des Skandal-Motors EA189. Seit 2012 wurde der EA288 in fast allen Fahrzeugen des Konzerns verbaut. Den Motor gibt es mit 1422 ccm, 1598 ccm und 1986 ccm. Auch dieser Motor ist vom Abgasskandal betroffen. Für Modelle der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bestehen Schadenersatzansprüche.

Inhaltsverzeichnis

  • Aktuelles
  • Vom EA288 Abgasskandal betroffen? Wir prüfen Ihren Anspruch unverbindlich und kostenfrei.
  • EA288 Abgasskandal - Schadensersatz Rechner
  • Der Motor EA288 von Volkswagen
  • Welche Modelle mit Motor EA288 sind betroffen?
  • Geständnis von Manipulation beim EA288 bereits 2015
  • Die verbotenen Abschalteinrichtungen im Motor EA288
  • Wie verhält sich Volkswagen?
  • Wie urteilen die Gerichte?
  • Vom EA288 Abgasskandal betroffen? Ihre Möglichkeiten
  • Ohne Rechtschutzversicherung klagen
  • Softwareupdate aufgespielt, kann ich jetzt nicht mehr klagen?

Dr. iur. Florian Gaibler

Rechtsanwalt
Geschäftsführender Gesellschafter

Dominik Wawra, M.Sc.

Rechtsanwalt
Master of Science (Univ., BWL)
Geschäftsführender Gesellschafter

Vom EA288 Abgasskandal betroffen? Wir prüfen Ihren Anspruch unverbindlich und kostenfrei.

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EA288 Abgasskandal - Schadensersatz Rechner

Möglichkeit 1: Fahrzeug zurückgeben und Kaufpreis zurückerhalten.

Möglichkeit 2: Fahrzeug behalten und ca. 20% des Kaufpreises als Schadensersatz erhalten.

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Welche Modelle mit Motor EA288 sind betroffen?

VW EA288 Motor: Betroffene Fahrzeuge

  • Golf VII (1.6L)
  • Golf Sportsvan (1.6L)
  • Jetta VI (1.6L)
  • Touran II (1.6L)
  • T-Roc (1.6L)
  • Passat B8 (1.6L)
  • Polo VI (1.6L)
  • Beetle (2.0L)
  • Golf VII (2.0L)
  • Golf Sportsvan (2.0L)
  • Jetta VI (2.0L)
  • Tiguan (2.0L)
  • Tiguan II (2.0L)
  • Touran II (2.0L)
  • T-Roc (2.0L)
  • Sharan II (2.0L)
  • Passat B8 (2.0L)
  • CC (2.0L)
  • Scirocco III (2.0L)
  • Arteon (2.0L)

Audi EA288 Motor: Betroffene Fahrzeuge

  • A1 8X (1.6L)
  • A3 8V (1.6L)
  • Q2 GA (1.6L)
  • A4 B8 (2.0L)
  • A4 B9 (2.0L)
  • A3 8V (2.0L)
  • A5 F5 (2.0L)
  • A6 C7 (2.0L)
  • Q2 GA (2.0L)

Seat EA288 Motor: Betroffene Fahrzeuge

  • Leon III (1.6L)
  • Toledo IV (1.6L)
  • Ateca (1.6L)
  • Leon III (2.0L)
  • Ateca (2.0L)
  • Alhambra II (2.0L)
  • Tarraco (2.0L)

Skoda EA288 Motor: Betroffene Fahrzeuge

  • Octavia III (1.6L)
  • Rapid (2012) (1.6L)
  • Superb III (1.6L)
  • Karoq (1.6L)
  • Octavia III (2.0L)
  • Superb III (2.0L)
  • Kodiaq (2.0L)
  • Karoq RS (2.0L)
  • Kodiaq RS (2.0L)

VW Nutzfahrzeuge EA288 Motor: Betroffene Fahrzeuge

  • T6 (2.0L)
  • Caddy (2.0L)
  • Crafter (2.0L)
  • Amarok (2.0L)

Geständnis von Manipulation beim EA288 bereits 2015

Im Zuge der Enthüllungen um den VW-Abgasskandal gaben ein VW-Manager und eine mit den US-Ermittlungen vertraute Person gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters an, dass auch die Motoren des Typs EA288 von der Abgasmanipulation betroffen seien. Nachdem die Volkswagen AG noch am 15. Oktober 2015 bestritten hatte, es seien andere Motoren als die der Baureihe EA189 manipuliert worden, gab ein Unternehmenssprecher am 22. Oktober 2015 zu, dass auch die Baureihe EA288 betroffen sei. Bereits am 18. September 2015 listete das California Air Resources Board in seinem Anschreiben an VW zusätzlich das Modelljahr 2015 der EA288-Baureihe (dort als Gen3 bezeichnet) auf, die mit einer manipulierten Steuersoftware mit Abschalteinrichtung ausgestattet wurde.

Die verbotenen Abschalteinrichtungen im Motor EA288

  • Volkswagen verwendet bei Fahrzeugen mit dem Motor EA288 einen „defeat device“. Eine Abschalteinrichtung bzw. ein defeat device ist nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Art 3 Nr. 10 VO (EG) Nr. 715/2007 „ein Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl (UpM), den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird.
  • VW verwendet bei Fahrzeugen mit dem Motor EA288 eine Softwarefunktion, die den neuen europäischen Fahrzyklus NEFZ (wenn ein Fahrzeugmodell im NEFZ die Abgaswerte einhält, erhält es eine Typengenehmigung, andernfalls nicht) anhand von sog. „Fahrkuren“ erkennt und dafür sorgt, dass das Fahrzeug ca. 1200 Sekunden nach Motorstart (solange dauert die NEFZ-Prüfung) in einen anderen Betriebsmodus (den „schmutzigen“) Abgasmodus wechselt und in diesem mindestens das 3,8-fache an zulässigem Stickoxid ausstößt. Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang natürlich aufdrängt, ist, warum die Abgasrückführung just nach Ablauf der 1200 s massiv reduziert wird und nicht beispielsweise nach 500 s oder 2000 s. Die Antwort ist, dass die VW genau wusste, dass der standartisierte NEFZ Testzyklus 1180 s dauert und man nach „Bestehen“ dieses Testzykluses die Typengenehmigung für das Fahrzeug erhält. Dass das Fahrzeug im realen Fahrbetrieb weit höheren Ausstoß aufweist, als gesetzlich zulässig, war VW egal.
  • Außerdem verändert Volkswagen beim Motor EA288 abhängig vom Motorzustand (Kühlwasser, Öltemperatur usw.) die Emissionsminderungsmaßnahmen am Fahrzeug auf der Straße durchgeführt wird.
  • VW verwendet beim EA288 ein sog. Thermofenster, also einer Steuerung der Abgasrückführung anhand der Außentemperatur. Auch dies ist eine Abschalteinrichtung. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020, Rechtssache-693/18 (dort Rdn. 40), klar entschieden. Wörtlich formulierte er: „Ein Hersteller darf keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen…“

Wie verhält sich Volkswagen?

VW verhält sich grob unredlich. Trotz des offenkundigen Betruges behauptet VW in Klageverfahren, es habe Fahrzeuge mit dem Motorentyp EA288 nicht manipuliert. Der EA288 sei im Gegensatz zum Skandalmotor EA189 sauber. Besonders verwerflich ist, dass VW in Rechtsstreiten, die es mit eigenen Mitarbeitern führt, unumwunden zugibt, dass der Motor EA288 genauso manipuliert wurde, wie der Motor EA189. So kündigte VW seinem ehemaligen Leiter der Dieselmotorenentwicklung im Anschluss an das Auffliegen des Dieselskandals. Dieser zog vor das Arbeitsgericht Braunschweig und hatte mit seiner Kündigungsschutzklage Erfolg (Arbeitsgericht Braunschweig, Urteil vom 10.02.2020, Az. 8 Ca 334/18). Im Urteil steht klar geschrieben, warum VW seinem ehemaligen Chefentwickler kündigte:
  • Anweisung zum Einbau der Umschaltlogik im EA288 trotz Kenntnis eines möglichen Verstoßes gegen geltendes Recht.
  • Keine Unterbindung oder Prüfung des Einsatzes der Umschaltlogik.
  • Keine Verhinderung der Weiterentwicklung der Umschaltlogik
  • Verschleierung der Umschaltlogik gegenüber US-Behörden.
  • Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Typengenehmigungsverfahren für den VW T6 ab dem Jahr 2015.

Folgendes warf VW seinem eigen Chefentwickler in seinem Anhörungsschreiben zur Kündigung wörtlich vor:
„. ……Sie hatten bereits kurz nach Antritt Ihrer Funktion als Leiter der Hauptabteilung „Entwicklung Aggregate Diesel“ (EAD) Kenntnis von der Umschaltlogik und ihrer Funktionsweise erlangt.
In der EAD-Projektrunde im März 2011 wurde die Entwicklung der nächsten Motorengeneration EA288 besprochen. Zu diesem Zeitpunkt war die in der Vorgängergeneration EA 189 implementierte Umschaltlogik noch nicht in der Software der Motorsteuerungsgeräte für den EA288-Prototyp enthalten. Sie ordneten jedoch an, die Umschaltlogik für den Fall, dass der Motor die Emissionsgrenzwerte nicht einhalten konnte, als „back-up" in die Software der Motorsteuerung für den EA288 zu implementieren. Mehrere Zeugen haben dies bestätigt und zudem ausgesagt, dass die Abteilungen „Antriebselektronik" (EAE) und „Entwicklung Aggregate Diesel" (EAD) sich im Rahmen der Entwicklung des EA288 eigentlich einig gewesen seien, die Umschaltlogik nicht zu verwenden und diese erst aufgrund Ihrer Anweisung im Rahmen der EAD-Projektrunde in die Motorsteuerung aufgenommen worden sei…….“

VW gibt also in Verfahren, in denen es eigenen Mitarbeitern kündigt, klar zu, dass der Motor EA288 genauso manipuliert wurde wie der Motor EA189. Dass sie selbiges jedoch in Verfahren von geschädigten Kunden, die ein gesetzeswidriges Fahrzeug erworben haben, abstreiten, zeigt, dass VW die eigenen Kunden wie auch die Umwelt vollkommen egal sind. Die Öffentlichkeit wird von Volkswagen weiter belogen.

Wie urteilen die Gerichte?

Auch in Deutschland verurteilen die Gerichte mittlerweile VW wegen Abgasmanipulationen beim Motor EA288. Den Anfang machte das Landgericht Duisburg mit Urteil vom 30. Oktober 2018 (Aktenzeichen 1 O 231/18). Die Volkswagen AG habe während der Hauptverhandlung eindeutig zugegeben, dass bei einem VW Golf VII mit EA288 eine Abschalteinrichtung und eine Zykluserkennung (diese erkennt, ob das Fahrzeug auf einem Abgas-Prüfstand steht) eingebaut wurden. Nur dadurch habe man die Grenzwerte der EU6-Norm eingehalten, urteilte das Gericht. Die Volkswagen AG habe daher „vorsätzlich“ und „sittenwidrig“ gehandelt und müsse dem Einzelkläger den ursprünglichen Kaufpreis ersetzen. Mittlerweile folgten zahlreiche weitere Landgerichte dieser Argumentation und verurteilten VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Am 9. April 2021 entschied mit dem OLG Naumburg erstmals ein Oberlandesgericht über einen EA288, dass auch der Motor EA288 (im Fall: Erstzulassung 4. September 2015) betrügerisch hergestellt und verkauft wurde.

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Aus dem Softwareupdate können weitere und vielfältige Schäden resultieren.
Dazu gehören u.a.:
  • Erhöhter Spritverbrauch
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  • Stilllegung des Kfz
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