Wohnmobil Abgasskandal
Fiat Ducato Dieselskandal

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22.03.2023 – Landgericht Mannheim verurteilt Fiat zur Rücknahme von schadhaftem Wohnmobil – EUR 40.243,10 Schadensersatz nebst Zinsen

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21.03.2023 EuGH-Sensationsurteil im Diesel-Abgasskandal! Schadensersatz für Verbraucher!

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Fiat Chrysler IVECO Abgasskandal - Wohnmobile mit Fiat Ducato Basis sind betroffen

Neues Kapitel im Wohnmobil Abgasskandal: Nun ermittelt auch die Polizei Hessen offiziell gegen Fiat, Jeep, Alfa Romeo und IVECO. Insbesondere Wohnmobile mit Fiat Ducato Basis sind betroffen. Am 22.07.2020 erging ein Geschädigtenaufruf an betroffene Fahrzeugbesitzer mit folgendem Schreiben:


Für betroffene Verbraucher ergeben sich nun selbstverständlich Fragen. Wir versuchen nachfolgend die am häufigsten gestellten bereits zu beantworten. Sollte eine Ihrer konkreten Fragen nicht beantwortet werden, können Sie uns auch gerne kostenfrei über unser Kontaktformular, per E-Mail oder Post kontaktieren. Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Dieselabgasskandal und beraten Sie gerne umfassend.

Inhaltsverzeichnis

Dr. iur. Florian Gaibler

Rechtsanwalt
Geschäftsführender Gesellschafter

Dominik Wawra, M.Sc.

Rechtsanwalt
Master of Science (Univ., BWL)
Geschäftsführender Gesellschafter

Welche Wohnmobil-Modelle sind vom Abgasskandal betroffen:

Betroffene Marke (Modelle)

  • FIAT
  • JEEP
  • ALFA ROMEO
  • IVECO

Welche Wohnmobil-Motoren sind vom Abgasskandal betroffen:

Abgasnorm

  • Euro 5
  • Euro 6

Betroffene Motoren

  • 1,3 Liter Diesel
  • 1,6 Liter Diesel
  • 2,0 Liter Diesel
  • 2,2 Liter Diesel
  • 2,3 Liter Diesel
  • 3,0 Liter Diesel

Baujahr/Erstzulassung

Vom Aufruf der Polizei Hessen waren Modelle der Baujahre 2014 bis 2019 betroffen. Jedoch ist auch die Überprüfung älterer Fahrzeugmodelle oftmals lohnenswert, da der Motor bereits seit 2008 verbaut wurde.

Welche Hersteller von Wohn- und Reisemobilen verwenden Motoren von Fiat?

  • Adria
  • Arca
  • Autostar
  • Autotrail
  • Bavaria
  • Benimar
  • Bürstner
  • Campereve
  • Cardo
  • Caravans international
  • Carthago
  • Challenger
  • Chausson
  • Clever
  • Concorde
  • Dethleffs
  • Elnagh
  • Eura Mobil
  • Fleurette
  • Font Vendome
  • Forster
  • Frankia
  • Hobby
  • Hymer
  • Hymer Car
  • Itineo
  • Joint
  • Kabe
  • Karmann
  • Knaus
  • Laika
  • La Strada
  • Le Voyageur
  • LMC
  • McLouis
  • Mobilvetta
  • Morelo
  • Niesmann & Bischoff
  • Notin
  • Phoenix
  • Pilote
  • PLA
  • Pössel
  • Rapido
  • Rimor
  • Roller Team
  • Sunlight
  • Sunliving
  • Swift
  • Weinsberg
  • Westfalia
  • Wingam

Welche Wohnmobilhersteller verwenden die betroffenen Motoren von Iveco?

  • Bimobil
  • Bocklet
  • Carthago
  • Concorde
  • Dethleffs
  • Dopfer
  • Form IT
  • Kerkamm
  • Laika
  • Morelo
  • Niesmann & Bischoff
  • Notin
  • Pilote
  • Le Voyageur
  • Phoenix
  • Protec
  • Swift
  • Woelcke

Wohnmobil Abgasskandal - kleiner Schadensersatz: Wohnmobil behalten und 25 Prozent des Kaufpreises erhalten

Für Besitzer von manipulierten Wohnmobilen besteht die Möglichkeit auf Kaufpreis-Minderung zu klagen, das heißt Wohnmobilbesitzer müssen ihr Fahrzeug nicht zurückgeben. Der Bundesgerichtshof hat diese Möglichkeit mit Urteil vom 6. Juli 2021 (Az. VI ZR 40/20) ausdrücklich bestätigt. Im Falle des Wohnmobilabgasskandals hat das Landgericht Stade mit Urteil vom 17. August 2021 eine Kaufpreis-Minderung von 25 Prozent zugesprochen.


Eine andere Möglichkeit für Verbraucher ist die Erstattung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsvorteile gegen die Herausgabe des Fahrzeugs. Juristen sprechen in diesem Fall vom sogenannten „großen Schadensersatz“.

Da viele Wohnmobilbesitzer sich nicht von ihrem geliebten Reisemobil trennen wollen, ist für sie der „kleine Schadensersatz“ häufig die beste Option. Verbraucher können den Betrag verlangen, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben haben. Ein wichtiger Punkt hierbei ist: Beim kleinen Schadensersatz wird keine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer fällig. Besitzer von Wohnmobilen, die vom Fahrzeughersteller arglistig und vorsätzlich geschädigt worden sind, bietet sich somit die Möglichkeit Schadensersatz einzuklagen – ohne dass sie für gefahrene Kilometer Nutzungsentschädigung leisten müssen.

Zu klären ist noch wie die Minderung des Kaufpreises ermittelt wird? „Für die Bemessung dieses kleinen Schadensersatzes ist zunächst der Vergleich der Werte von Leistung (Fahrzeug) und Gegenleistung (Kaufpreis) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich“, sagten die Richter des Bundesgerichtshofs. Diese Differenz muss ein Gericht feststellen. In der Regel gehen die Gerichte bei Wohnmobilen von 25 Prozent des Kaufpreises als Minderungsbetrag aus.

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, ob Ihr Wohnmobil betroffen ist und welche Rechte Ihnen zustehen.

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Wohnmobil Abgasskandal Schadensersatz Rechner

Möglichkeit 1: Fahrzeug zurückgeben und Kaufpreis zurückerhalten.

Möglichkeit 2: Fahrzeug behalten und ca. 20% des Kaufpreises als Schadensersatz erhalten.

Wohnmobil Dieselskandal - kostenfreie Erstberatung

1. Wohnmobil zurückgeben und Kaufpreis zurückerhalten

Neue, gebrauchte und Leasing Fahrzeuge – in allen drei Fällen können Sie möglicherweise den Kaufpreis erstattet bekommen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko möglich. Wir beraten sie gerne kostenlos und unverbindlich!

2. Wohnmobil behalten und Schadenersatz geltend machen

Eine Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrags kommt für Sie nicht in Frage? Wenn Sie Ihr Auto trotz Fahrverboten und Wertminderung behalten wollen, können sie bis zu 10.000€ Schadenersatz erhalten. Egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen oder Leasing-Fahrzeug. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko möglich. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich!

Wohnmobil Abgasskandal: Ohne Rechtschutzversicherung klagen

Unsere Zusammenarbeit mit einem Prozesskostenfinanzierer ermöglicht es, dass für Sie keine hohen Anwalts- oder Gerichtsgebühren anfallen. Dies ermöglicht auch Mandanten den Gang vor Gericht, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen und das im Ernstfall bis zum Bundesgerichtshof.

Wohnmobil Dieselskandal: Softwareupdate aufgespielt, kann ich jetzt nicht mehr klagen?

Doch! Da die Hersteller für das Update keine Garantie übernehmen, können Sie weiterhin mit besten Erfolgsaussichten klagen. Dieselautos mit Softwareupdate sind ein Risiko.
Aus dem Softwareupdate können weitere und vielfältige Schäden resultieren.
Dazu gehören u.a.:

  • Erhöhter Spritverbrauch
  • Leistungsverlust des Motors
  • Sinkende Lebenserwartung des Motors
  • Stilllegung des Kfz
  • Deutlich geringerer Wiederverkaufswert
  • Update schützt nicht vor drohenden Fahrverboten in vielen Städten Deutschlands

Fiat Ducato Wohnmobil Abgasskandal: Warum sind so viele unterschiedliche Hersteller betroffen?

Das Basisfahrzeug der Wohnmobile ist ein Fiat Ducato mit Multijetmotor. Lediglich der Aufbau erfolgt durch den Wohnwagenhersteller individuell.


Fiat Ducato betroffene Motoren 2011 bis 2016. Folgende Motoren wurden in den Baujahren 2011 bis 2016 verbaut:

Betroffene Fahrzeugmodelle des Fiat Ducato der Schadstoffklasse Euro 5

Modell

Hubraum
in ccm3

max. Leistung

Motorkennung

Baujahr ab:

130 Multijet

2287

96 kW (130 PS)

F1AE3481D

Juli 2006

150 Multijet

2287

109 kW (148 PS)

F1AE3481E

Juni 2011

180 Multijet

2999

130 kW (177 PS)

F1CE2481E

Juni 2011


Betroffene Fahrzeugmodelle des Fiat Ducato der Schadstoffklasse Euro 6

Modell

Hubraum
in ccm3

max. Leistung

Motorkennung

Baujahr ab:

130 Multijet

2287

96 kW (131 PS)

F1AGL411D

Juli 2006

150 Multijet

2287

110 kW (150 PS)

F1AGL411C

April 2015

180 Multijet

2287

130 kW (170 PS)

F1AGL411B

Dezember 2015

150 Multijet

2287

110 kW

F1AGL411A

April 2015


Wohnmobil Abgasskandal FAQ

Darf ein betroffenes Wohnmobil trotzdem weiterverkauft werden?

Ja, aber der Käufer muss darüber aufgeklärt werden, dass das Fahrzeug von der Abgasmanipulation betroffen ist.

Droht ein Entzug der Zulassung?

Nein, vorerst nicht. Es ist zunächst die Bereitstellung eines Softwareupdates zur Behebung der Manipulation seitens des Händlers zu vermuten. Jedoch kann letztendlich ein Entzug der Zulassung drohen.

Wohnmobil Dieselskandal: Welche Ansprüche stehen mir nun zu?

Es gibt zwei Varianten. Sie können entweder Ihr Fahrzeug zurückgeben und im Gegenzug den Kaufpreis zurückerhalten. Für die gefahrenen Kilometer fällt Ihnen eine Nutzungsentschädigung an. Oder Sie behalten das Fahrzeug und erhalten einen Schadensersatz in Geld.

Wie können Ansprüche geltend gemacht werden?

Sie werden klagen müssen, da weder Automobilkonzerne noch Händler ohne Klage tätig werden.

Wohnmobil Abgasskandal: Droht Verjährung?

Nein. Unserer Auffassung nach verjähren die Ansprüche gegen Fiat, Jeep, Alfa Romeo und Iveco frühestens zum 31.12.2023.

Spielt es eine Rolle, ob ich mein Wohnmobil finanziert, geleast oder gekauft habe?

Nein. Schadenersatzansprüche stehen Ihnen immer zu.

Spielt es eine Rolle, ob ich einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen erworben habe?

Nein. Schadenersatzansprüche stehen Ihnen sowohl bei einem Neu- als auch bei einem Gebrauchtwagen zu.

Wohnmobil: Welcher zeitliche Rahmen wird bis zur Entschädigung angesetzt?

Es ist mit einem Zeitrahmen von etwa acht Monaten zu rechnen, da wir in der Regel die Gerichte einschalten müssen.

Kommt meine Rechtsschutzversicherung für die Anwalts- und Gerichtskosten auf?

Ja. Eine Verkehrssrechtsschutz reicht aus. Diese ist verpflichtet alle Kosten zu übernehmen.

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Wohnmobil Abgasskandal aktuelle Urteile 2021 & 2022

14.02.2022 - Hymer Wohnmobile Aktuell: Weitere Manipulation an Wohnmobilen?

Laut aktueller Berichte steht die Erwin Hymer Group erneut unter Verdacht Manipulationen an ihren Fahrzeugen begangen zu haben. Diesmal geht es jedoch nicht um Manipulationen in Zusammenhang mit der Abgasskandalthematik, sondern um das Gewicht der Wohnmobile.
Am 26. Januar durchsuchten Staatsanwaltschaft und Polizei das Hymer Betriebsgelände in Bad Waldsee (Baden-Württemberg). Es wurden „beweiserhebliche Unterlagen“ gesucht. Der konkrete Vorwurf ist nicht bekannt, gleichwohl ist es naheliegend, dass Hymer bei den Gewichtsangaben seiner Wohnmobile betrogen haben soll.

Gewichtsklassen für Reisemobile

Die meisten Camper gehören der Klasse bis 3,5 Tonnen an, wobei sich diese Angabe auf das Maximalgewicht (inklusive Reisender und Ladung) bezieht. Problematisch ist jedoch, dass die Gewichtsangabe, welche von Hymer beworben und vermarktet wird, lediglich das Leergewicht abbildet. Sonderausstattung (Sat-Anlage, Markise, Automatik-Getriebe etc.), die von Kunden entsprechender Premiumhersteller üblicherweise hinzugebucht wird, ist dabei nicht mitinbegriffen.
Die Gewichtsklasse bis zu 3,5 Tonne ist ein Grenzwert. Lediglich Führerscheinbesitzer, die ihre Fahrerlaubnis vor 1999 erworben haben, dürfen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen führen. Andernfalls muss eine Fahrerlaubnis für Leicht-Lkw erworben werden. Liegt eine solche nicht vor, drohen Fahrern ernste Konsequenzen. Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) stellt einen Straftatbestand dar, wobei es gleichgültig ist, ob der Fahrer vom zu hohen Gewicht seines Wohnmobils wusste oder nicht, da auch fahrlässige Begehung geahndet wird.

Mögliche Rechtsfolgen und Gewährleistungsansprüche

Sollte sich herausstellen, dass Hymer beim Gewicht seiner Wohnmobile betrogen hat, würde das Unternehmen gegen die Europäische Norm EN 1646-2 verstoßen. Diese, für alle Hersteller verbindliche, Grundlage regelt sämtliche Parameter (Gesamtgewicht, Zuladung, Masse der persönlichen Ausrüstung etc.) hinsichtlich Reisemobilen. Am 10. Januar 2014 trat die Verordnung 1230/2012 in Kraft, welche den Begriff der „tatsächlichen Masse“ vorstellte. Diese beschreibt die Masse im fahrbereiten Zustand zusammen mit der Masse der Zusatzausstattung. Hersteller müssen somit für jedes einzelne Fahrzeug die tatsächliche Masse berechnen und ausweisen.

Für betroffene Verbraucher würden sich Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sachmangel gegen die Erwin Hymer Group ergeben. Wie auch in Fällen des „Dieselabgasskandals“ können Kunden vom Kaufvertrag zurücktreten und - Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Wohnmobils - den Kaufpreis (unter Berücksichtigung einer Nutzungsentschädigung) zurückerhalten.

28.01.2022 – Fiat Abgasskandal Urteil: Wawra und Gaibler erstreiten Urteil vor dem LG Kempten im Wohnmobil-Abgasskandal – Schadensersatz 48.613,82 Euro

Das Landgericht (LG) Kempten hat die Fiat Chrysler Automobiles (FCA Italy S.p.A.) wegen Abgasbetrugs zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.

Bei zahlreichen Wohn- und Reisemobilen mit dem Basisfahrzeug Fiat Ducato der Verdacht, dass die Dieselmotoren mit illegalen Abschalteinrichtungen manipuliert wurden. Das aktuell von der Kanzlei Wawra und Gaibler Rechtsanwälte erstrittene Urteil zeigt nun auch Wohnmobilbesitzern, dass sie sich jetzt mit guten Erfolgsaussichten gegen den Abgasbetrug wehren können.

Betrogener Kläger bekommt 48.613,82 Euro Schadensersatz nebst Zinsen

In dem Fall vor dem LG Kempten ging es um ein Fiat-Wohnmobil des Typs Sunlight T 60. Basisfahrzeug dieses Wohnmobils ist ein Fiat Ducato mit dem Motor Multijet mit einem Hubraum von 2,3 Litern (2287 ccm) und der Abgasnorm Euro 6. Der Kläger hatte das Dieselfahrzeug im Mai 2020 gekauft und dann erfahren, dass der Motor des Wohnmobils die vorgeschriebene Abgasnachbehandlung 22 Minuten nach dem Motorstart abschaltet, sodass das Fahrzeug den vorgeschriebenen Grenzwert für Stickoxide im Straßenbetrieb massiv überschreitet.
Der Geschädigte klagte gegen den Hersteller des Fahrzeugs, die FCA Italy S.p.A., und das Landgericht Kempten verurteilte den Fahrzeughersteller mit einem Urteil vom 19.01.2022 zu 48.613,82 Euro Schadensersatz plus Zinsen (Az.: 33 O 665/21). Die Richter gingen nach dem Vortrag der Kanzlei Wawra und Gaibler davon aus, dass es schlüssig ist, dass FCA Italy unzulässige Abschalteinrichtungen in dem Fiat Ducato verbaut habe. Der Kläger habe daher gemäß § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidrigen Schädigung Anspruch auf Schadensersatz gegen Fiat Chrysler Italien.

FCA Italy, Fiat Powertrain und IVECO wohl mit illegalen Abschalteinrichtungen

FCA Italy sowie die Schwesterunternehmen FPT Industrial S.p.A. (Fiat Powertrain) und IVECO haben offenbar zwischen 2014 und 2019 bei zahlreichen Wohnmobilen und anderen Dieselfahrzeugen die Abgassteuerung manipuliert. Zunächst hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) herausgefunden, dass zwei Fiat-Wohnmobile mit der Abgasnorm Euro 5 die Grenzwerte für giftige Stickoxide deutlich übersteigen. Laut DUH-Gutachten hat der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) den zulässigen Stickoxidgrenzwert im Straßenbetrieb um das 6,9-Fache überschritten und der Ducato 150 Multijet (Dethleffs T7150) um den Faktor 9,9.

Verdacht bestätigt: FCA nutzt unzulässige Abschalteinrichtungen

Im Sommer 2020 hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt Büroräume von FCA in Deutschland, der Schweiz und Italien durchsuchen lassen. Der Konzern stand unter dem Verdacht, in Dieselfahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco unzulässige Anschalteinrichtungen zu nutzen. Das Urteil des LG Kempten bestätigt den Verdacht.

24.01.2022 - Neues Urteil des BGH untermauert den Anspruch der Verbraucher im Diesel Abgasskandal

Das Urteil vom 24.01.2022 des Bundesgerichtshofs (Az. VIa ZR 100/21) stärkt den Verbrauchern im Abgasskandal weiter den Rücken, in dem der BGH das Wahlrecht des Käufers auf Schadenersatz eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs bekräftigt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit diesem Thema auf Grund des Urteils des VI. Zivilsenats vom 06.Juli 2021 auseinandergesetzt und dessen Entscheidung mit Veröffentlichung vom 24.01.2022 bekräftigt.
Ausgehend für beide Kammern war der Fall eines Klägers, der im September 2013 einen Seat Leon Gebrauchtwagen erworben hatte, der mit der Baureihe EA189 versehen war. Das Amtsgericht hatte die Forderung des Klägers auf „kleinen“ Schadensersatz abgewiesen.

Wodurch unterscheidet sich der „kleine“ und „große“ Schadensersatz?

Fordert ein Käufer den Anspruch auf einen „großen“ Schadenersatz ein, so bedeutet dies, dass der Käufer sein vom Diesel Abgasskandal betroffenes Fahrzeug an den Hersteller zurückgeben möchte und im Zuge dessen den gesamten Kaufpreis abzüglich einer für die gefahrenen Kilometer anzurechnenden Nutzungsentschädigung einfordert.
Im Falle des „kleinen“ Schadenersatz möchte der Käufer sein Fahrzeug behalten und macht lediglich von seinem Anspruch auf die „Differenz zwischen einem höheren Kaufpreis und einem gegebenenfalls niedrigeren Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags“ (Az. VIa ZR 100/21) gebrauch.

Was bedeutet das Urteil für Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs?

Für welche Form des Schadenersatzes sich der Verbraucher entscheidet obliegt jedoch dabei ganz allein dem jeweiligen Käufer, so der BGH in seinem Urteil. Landgerichte und Oberlandesgericht müssen somit Klagen zur Geltendmachung des „kleinen“ Schadenersatz zusprechen.

21.01.2022 - Der italienische Automobil- und Wohnmobilhersteller Fiat Chrysler Automobile (FCA, Stellantis) gerät immer tiefer in den Dieselabgasskandal.

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) erließ für den Fiat Doblo (Fiat Doblo Cargo mit 1,3-Liter-Multijet-Dieselmotor Euronorm 6 und Fiat Doblo Panorama gleicher Motorisierung) und den Fiat 500X (1,6-Liter-Motor Euronorm 6) am 08.11.2021 Rückrufe mit den Codes 6350 und 6351. Wawra und Gaibler berichtete. Ferner sind weitere Multijet-Motoren von Fiat von Abgasmanipulationen betroffen. Vor allem die 2,3 Liter (2287 ccm) und 3,0 (2998 ccm und 2999 ccm) Liter Motoren stehen im Fokus.

Fiat-Motoren und Fahrgestelle in zahlreichen Reisemobilen

Der italienische Hersteller verkaufte seine Motoren und Fahrgestelle an zahlreiche Hersteller von Wohnmobilen. Wir dürfen nochmals eine kurz die Geschehnisse des Abgasskandals bei Fiat zusammenfassen:

Bereits 2016 berichtete die Deutsche Umwelthilfe von mehreren Tests, bei denen Motoren (Euronormen 5 und 6) von Fiat nach 22 Minuten auf dem Prüfstand die Abgasreinigung deaktivierten. Im Herbst 2020 wurden durch das Emissions-Kontroll-Institut (EKI) der Deutschen Umwelthilfe (DUH) weitere Tests an zwei Wohnmobilen durchgeführt. Das Ergebnis: Ein Dethleffs Esprit T7150 EB, Euronorm 5 überschritt den Emissionsgrenzwert im realen Straßenverkehr um das 9,9-fache. Dieses Gutachten wurde auch der Staatsanwaltschaft Frankfurt und dem Landgericht Freiburg vorgelegt.

Der ADAC schilderte weiterhin, dass die erlaubten Nox-Emissionen des Modells Fiat Ducato bei etwa 1.200 mg/km liegen, erlaubt sind 180 mg/km.

Staatsanwaltschaft und Gerichte im Fiat-Abgasskandal

Im Sommer 2020 veröffentlichte die Staatsanwaltschaft eine Liste, auf der diejenigen Multijet-Motoren aufgelistet waren, die unter Verdacht stehen, die Abgasgrenzwerte zu überschreiten. Darüber hinaus wurden Fiat Standorte in Deutschland, Italien und der Schweiz durchsucht.

Am 30. Dezember 2020 erging ein Schreiben der Staatsanwaltschaft an einen Verbraucher, dass „davon auszugehen ist, dass Ihr Fahrzeug von der Abgasmanipulation betroffen ist“. Auch die Gerichte befassen sich mit der Fiat-Abgasskandal-Thematik. Am 01.03.2021 sprach das Landgericht Koblenz erstmals einem Kläger Schadensersatz gemäß § 826 BGB wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zu (Az. 12 O 316/20). Fahrzeug war ein Wohnmobil des Typs Roller team Zefiro 266TL Fiat Ducato 2,3L, 150PS mit Multijetmotor.

Aktuell wurden von der Kanzlei Wawra und Gaibler Klagen an fast allen Landgerichten gegen FCA Italy, Iveco oder FPT Industrial eingereicht.

Schadensersatzansprüche als Verbraucher

Nun stellt sich Besitzern von Fiat-Fahrzeugen natürlich die Frage, ob ihr Fahrzeug ebenfalls von der Abgasthematik betroffen ist und ob ihnen möglicherweise ein Schadensersatz zusteht.

Trotz des Wissens um die Konsequenzen für ihre Kunden, versuchen Autobauer, Motorenhersteller und Händler Zeit zu gewinnen, um eine Verjährung möglichst vieler Schadensersatzansprüche zu erreichen.

Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Übergabe juristisch geltend gemacht werden. Nach diesem Zeitraum können Ansprüche direkt gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA, Stellantis) geltend machen. Hierbei ist die Verjährung abhängig von der Kenntnis über die Abgasmanipulation. Gerichte prüfen in diesem Zuge, ob Verbraucher womöglich Kenntnis von etwaigen Manipulationen gehabt hätten müssen. Verbraucher sollten daher keine Zeit verlieren, anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen und ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen, da betroffenen Fahrzeugen Wertverluste, Fahrverbote, bis hin
zur Stilllegung drohen.

Neues BGH-Urteil vom 08.12.2021 stärkt Verbrauchern im Diesel-Abgasskandal erneut den Rücken

Der BGH unterstreicht damit das Recht der Verbraucher auf Schadensersatz auch im Fiat Abgasskandal Im Prozess mit dem Urteil vom 08. Dezember (Az. VIII ZR 190/19) hat sich der BGH erneut mit dem Thema eines möglichen Nacherfüllungsanspruchs eines Käufers im Falle eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen mangelhaften Neufahrzeugs beschäftigt. Dabei kommt der BGH zum Schluss, dass Käufer von Fahrzeugen, die vom Abgasskandal betroffen sind, einen generellen Anspruch auf ein mangelfreies Ersatzfahrzeug innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren haben.Der BGH vertritt damit die Meinung, dass Kläger nicht dazu verpflichtet werden können, das angebotene Software-Update als eine Art Wertausgleich aufspielen zu müssen.Dies resultiert daraus, dass der BGH bereits 2019 beschlossen hat, dass illegale Abschalteinrichtungen als Sachmängel zu bewerten sind. Auch Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH ist seit Jahren bekannt, dass das Aufspielen von Software-Updates bei manipulierten Fahrzeugen zu erhöhtem Wartungsaufkommen und einer verringerten Lebensdauer führen kann. So legt auch der BGH in seinem Urteil fest, dass Käufer in den ersten zwei Jahren ein Recht darauf haben, dass der „betreffende Mangel durch die von [dem Verkäufer] angebotene Nachbesserung vollständig, nachhaltig und fachgerecht beseitigt würde. Daran fehlt es aber, falls zwar der ursprüngliche Mangel beseitigt wird, hierdurch jedoch Folgemängel hervorgerufen werden.“ (Az. VIII ZR 190/19)

Des Weiteren beschloss der BGH, das Käufer, die Ihren Anspruch „innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren ab Vertragsabschluss gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht“ (Az. VIII ZR 190/19) haben nicht nur Ansprüche auf ein mangelfreies Neufahrzeug haben, sondern auch auf ein Nachfolgemodell, wenn das gekaufte Modell nicht mehr produziert wird. Sollte das Nachfolgemodell jedoch wesentlich teurer sein (mind. 25 Prozent) als das ursprüngliche, gibt der BGH die Möglichkeit einer Zuzahlung des Käufers an. Jedoch schützt der BGH auch hier den Verbraucher und fordert, dass der Käufer eine mögliche Differenz zwischen den Listenpreisen der beiden Fahrzeuge in der Regel nur in Höhe eines Drittels (In Ausnahmefällen bis zur Hälfte) ausgleichen muss.

Was heißt das nun für Käufer eines Wohnmobils?

Jeder Käufer hat ein Recht auf ein mangelfreies Fahrzeug. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Verbraucher ein Recht auf Gewährleistung innerhalb der ersten zwei Jahre nach Kauf und kann nicht zum Aufspielen eines Software-Updates gezwungen werden.Ob ihr Wohnmobil ebenfalls vom Abgasskandal betroffen ist, können Sie kostenlos bei uns überprüfen lassen. Treten Sie hierzu gerne über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung.

02.07.2021 - Fiat Ducato Abgasskandal Urteil: Fiat (Stellantis/FCA Italy S.p.A.) erstmals wegen Manipulation von Multijet-Motor zu EUR 52.484,12 Schadensersatz verurteilt.

In der Geschichte des Diesel-Abgasskandals wurde nun erstmals Fiat (FCA Italy S.p.A.) verurteilt. Das Landgericht Koblenz sprach dem Kläger am 1. März 2021 Schadensersatz gemäß § 826 BGB in Höhe von 52.484,12 Euro wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zu (Az. 12 O 316/20). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist ein Wohnmobil des Typs Roller team Zefiro 266TL Fiat Ducato 2,3L, 150PS.

Rechtsanwalt Dominik Wawra zu den Hintergründen: „Zahlreiche Hersteller, wie z.B. Hymer, Knaus, Adria oder Phoenix verbauen sog. Multijet-Motoren des Fiat-Konzerns in ihren Wohnmobilen. Eine von mehreren bestätigten illegalen Abschalteinrichtungen ist ein Timer, welcher die Abgasrückführung 1300 Sekunden nach dem Motorstart deaktiviert. Dies hat zur Folge, dass die Fahrzeuge ab diesem Moment „dreckig“ fahren. Da derartige Abschalteinrichtungen gegen europäisches Recht verstoßen, können Besitzern betroffener Fahrzeuge Schadensersatz zustehen. Wir von der Kanzlei Wawra & Gaibler bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an.“

05.01.2022 – Wohnmobil-/Fiat-Abgasskandal: Zwangsrückrufe nun auch bei Fiat

Rückrufe durch das Kraftfahrtbundesamt bei ersten Fiat Modellen

Das Kraftfahrbundesamt (KBA) hielt sich mit Zwangsrückrufen wegen der Abgasmanipulation gegen Fiat bisher noch zurück. Es stellte aber klar, dass es unzulässige Abschalteinrichtungen bei verschiedenen Fiat-Modellen, u. a. dem Ducato mit Multijetmotor, der Basis vieler Wohnmobile ist, festgestellt wurden. So führte es in einem Brief vom 05.05.2021 gegenüber der Deutschen Umwelthilfe aus:

„Zu den Erkenntnissen bei Wohnmobilen kann ich Ihnen vorab mitteilen, dass auch in eigenen Untersuchungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt bei einigen Wohnmobilen hohe Stickoxidemissionen aufgrund von Unzulässigkeiten festgestellt wurden. Hierüber wurde die zuständige Typgenehmigungsbehörde im vergangenen Jahr nochmals informiert und aufgefordert, entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die Europäische Kommission wurde ebenfalls über den Sachverhalt informiert. Da bisher von den zuständigen Behörden keine Maßnahmen eingeleitet wurden, werden unsererseits bereits weitere Schritte geprüft, damit die Unzulässigkeiten in den betroffenen Fahrzeugen entfernt werden.“

Da die zuständige italienische Behörde bisher nicht tätig wurde, scheint das KBA nun von sich aus tätig zu werden. Es erließ erste Zwangsrückrufe für die Modell Fiat Doblo und Fiat 500X. Es ist davon auszugehen, dass Rückrufe für den Fiat Ducato folgen werden. Die Rückrufe für den Fiat Doblo vom 08.11.2021 tragen die Codes 6350 und 6351. Konkret betrifft der Rückruf Fahrzeuge der Reihen Fiat Doblo (Fiat Doblo Cargo mit 1,3-Liter-Multijet-Dieselmotor Euronorm 6 und Fiat Doblo Panorama gleicher Motorisierung) und Fiat 500X (1,6-Liter-Motor Euronorm 6), die zwischen 2015 und 2020 gefertigt wurden.

Die Beschreibung beider Codes lautet: „Verbesserung der Emissionswerte unter realen Fahrbedingungen“.

Rechtsanwalt Dominik Wawra führt aus: „Im Zusammenhang mit dem Dieselabgasskandal ließen Formulierungen wie Verbesserung der Emissionswerte unter realen Fahrbedingungen bisher stets auf eine Manipulation der Emissionswerte schließen und auch die bereits 2016 erfolgte Einstufung des Fiat 500X als von der Abgasthematik betroffen bestätigt unserer Erfahrung nach den Verdacht der Abgasmanipulation. Es ist leider davon auszugehen, dass noch mehr Fiat-Modelle Zwangsrückrufe erhalten werden. Dies dürfte vor allem das Basisfahrzeug vieler Wohnmobile, den Fiat Ducato, betreffen, bei dem bereits Unzulässigkeiten seitens des Kraftfahrtbundesamts festgestellt wurden.“

Haben Sie Fragen zur richtigen Vorgehensweise? Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit!

01.03.2023 Update zu Iveco im Abgasskandal

Auch der Fahrzeug-Hersteller Iveco ist vom Diesel-Abgasskandal betroffen. Die Manipulation der Motoren betrifft den Iveco Daily-Transporter und auf dieser Basis gebaute Wohnmobile mit Multijet-Dieselmotor. Der Verdacht der Manipulation bezieht sich auf die Euro-6-Transporter Iveco Daily, die zwischen 2015 und 2019 hergestellt wurden.

Bei den Iveco-Motoren wurden Abschalt-Einrichtungen verbaut. Diese stellen eine sittenwidrige Schädigung der Käufer dar und begründen damit einen Schadensersatz-Anspruch des Käufers. Das hat der BGH bereits im Abgasskandal bei VW entschieden (25.05.2020 - VI ZR 252/19). Aufgrund der Tatsache, dass die Abschalt-Einrichtungen die gleiche Funktion aufweisen, ist das Urteil des BGH auch auf Fahrzeuge anderer Hersteller wie Iveco übertragbar.

Die vom Abgasskandal betroffenen Iveco-Transporter sind häufig geleast. Bei einer nicht vertragsgemäßen Nutzung des Fahrzeugs kann auch bei geleasten Fahrzeugen ein Sonder-Kündigungsrecht bestehen.

Nutzen Sie jederzeit unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte im Abgasskandal geltend zu machen. Kontaktieren Sie uns hierzu jederzeit per E-Mail oder Telefon.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

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